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Corona-SchutzSelbst Spielplätze sind nun gesperrt

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Betreten verboten gilt ab heute auf allen Bergisch Gladbacher Spielplätzen. Per Verfügung hat die Kreisstadt auch das Betreten von Trauerhallen bis zum 19. April verboten.

Betreten verboten gilt ab heute auf allen Bergisch Gladbacher Spielplätzen. Per Verfügung hat die Kreisstadt auch das Betreten von Trauerhallen bis zum 19. April verboten.

Rhein-Berg – Auch Spielplätze, Außengastronomien und weitere Einrichtungen werden ab heute geschlossen auf der Basis weiterer Anweisungen des NRW-Gesundheitsministeriums. Vor allem die Stadt Bergisch Gladbach greift hart durch, nachdem sich beim gestrigen sonnigen Frühlingswetter vielerorts große Menschenmengen im Freien getroffen hatten. Ein Überblick:

Spielplätze: Am späten Montagabend hat die Stadt Bergisch Gladbach per Verfügung unter anderem ein Betretungsverbot für Kinderspielätze bis zum 19. April angeordnet. Ebenso für Trauerhallen im Stadtgebiet. Sie sind nun ebenso geschlossen wie sämtliche Theater, Kinos, Museen, Diskotheken, Bars Spielhallen und Clubs. „Wer gegen die Anordnungen verstößt, macht sich strafbar“, so Stadtsprecherin Marion Linnenbrink.

Vereinssport: Zusammenkünfte in Sportvereinen sowie in sonstigen Sport- und Freizeiteinrichtungen sowie jeglichen Bildungseinrichtungen sind laut Kreis ab dem heutigen Dienstag nicht mehr gestattet. Man habe das Aus für die Kurse befürchtet, sagt Susanne Dreilich von Blau-Weiß Hand. Per Mail seien alle Kursteilnehmer informiert worden, auch über Anrufbeantworter und Homepage gebe es die Informationen. Was mit den Kursgebühren sei, lasse sich noch nicht sagen. Viele andere Vereine sind von der Situation betroffen: Alle Kursangebote sind vorerst beendet worden.

Corona-Fälle

52 bestätigte Corona-Fälle in Rhein-Berg meldete das Kreisgesundheitsamt am Montag, damit stieg die Zahl seit Freitag um 22 bestätigte Infektionen an. Die 52 Fälle verteilen sich wie folgt: Bergisch Gladbach (17), Kürten (1), Leichlingen (5), Odenthal (1), Overath (9), Rösrath (7), Wermelskirchen (12). Gemeinschaftseinrichtungen seien nicht betroffen, so der Kreis. (wg)

Gastronomie: Gaststätten, Bibliotheken, Restaurants und Hotels müssen laut Kreis Gäste mit Kontaktdaten registrieren und zwischen den Tischen einen Mindestabstand von zweit Metern einrichten. In Bergisch Gladbach, wo wie in Rösrath Bibliotheken bereits geschlossen sind, ist per Allgemeinverfügung am späten Montagabend zudem sogar „der Verzehr von Speisen und Getränken in Räumen der jeweiligen Betriebe sowie in deren Außengastronomiebereichen untersagt“ worden. Davon ausgenommen ist allein das Frühstück für Übernachtungsgäste in Beherbergungsbetrieben. Restaurants dürfen Speisen nur zur direkten Mitnahme verkaufen.

Einkaufszentren: Ab sofort wird der Zugang zu Einrichtungshäusern und Einkaufszentren mit mehr als 15 einzelnen Geschäften laut Kreis „nur noch zur Deckung des des dringenden oder täglichen Bedarfs erlaubt. Was das für entsprechende Einkaufszentren wie die Rhein-Berg-Galerie konkret bedeutet, war am Montagabend bis Redaktionsschluss nicht mehr zu erfahren. Am späten Abend ordnete die Stadt Eingangskontrollen für solche „Shoppingmalls“ an.

Öffentliche Veranstaltungen: Sämtliche öffentliche Veranstaltungen sind ab sofort untersagt. Selbst Demonstrationen, so der Kreis am Abend, „können nur nach individueller Verhältnismäßigkeitsprüfung zugelassen werden“. Ausgenommen von diesem Verbot sind allein Veranstaltungen, die für die öffentliche Sicherheit oder – wie beispielsweise Wochenmärkte – für die Versorgung der Bevölkerung wichtig sind.

Polizei: Die Polizei bittet die Bürger, nur noch in dringenden Fällen persönlich Anzeigen auf den Polizeiwachen in Untereschbach, Bergisch Gladbach und Burscheid zu erstatten. Wenn eine Anzeige nicht dringend sei, sollte sie per Brief oder online (www.polizei.nrw/internetwache) aufgegeben werden, rät die Kreispolizei. Dasselbe gelte für die Waffenbehörde (0 22 02/205-256 oder 258) und die Beratung durch das Kommissariat Kriminalprävention und Opferschutz. (0 22 02/205-430 oder -434). Die Bezirksdienstbeamten setzen zudem zurzeit die Bürgersprechstunden aus, so Polizeisprecher Richard Barz am Montag. Infos zu Kontakten auf der Seite der Kreispolizei: www.rheinisch-bergischer-kreis.polizei.nrw

Reiserückkehrer: Wer von einer Reise aus einem Risikogebiet zurückkehrt, darf ab sofort Gemeinschaftseinrichtungen wie Kitas, Heime, medizinische oder Pflegeeinrichtungen 14 Tage lang nicht betreten.

Verwaltungen: Wie schon die Stadt Rösrath haben jetzt auch die Stadt Bergisch Gladbach, die Gemeinde Kürten und der Kreis ihre Dienststellen nahezu komplett für den Besucherverkehr geschlossen. In Kürten bleibt das Rathaus „aus Vorsorgegründen und zur Sicherstellung der Funktionsfähigkeit“ bis 19. April geschlossen. Erreichbarkeit: Telefon (0 22 68) 93  90 und E-Mail: gemeinde@kuerten.de. Auch alle Ausschüsse fallen bis 19. April aus. In Overath ist das Bürgerbüro in der Passage Bürgerhaus bis 17.  April geschlossen. Der Kreis schließt alle Dienststellen für Besucher. Bürger sollen Anliegen vorrangig telefonisch oder per E-Mail regeln. In dringenden Fällen werden Bürger nur nach vorheriger Terminvereinbarung in das durch Zugangskontrollen gesicherte Kreishaus gelassen.. Auch für die Jugendhilfebüros in Kürten und Odenthal sowie für die KFZ-Zulassung im Straßenverkehrsamt ist eine vorherige Terminvereinbarung nötig: Telefon (0 22 02) 13-0

Klinikbesuche: Besuche in Krankenhäusern, Reha- und Pflegeeinrichtungen sind nur noch eingeschränkt und unter besonderen Schutzmaßnahmen und Hygieneunterweisung erlaubt. Es darf nur ein registrierter Besucher pro Bewohner beziehungsweise Patient und Tag empfangen werden. Es gibt Härtefallregelungen etwa für Kinder- oder Palliativstationen.

Amtsgericht Bensberg: Kirchenaustritte sind erst einmal ausgesetzt: Das ist eine der Maßnahmen, mit denen das Bensberger Amtsgericht seinen Beitrag dazu leisten will, dass die Ausbreitung des Coronavirus gebremst wird. Die Entscheidung zielt darauf ab, dass es möglichst wenig Publikumsverkehr gibt und gilt zunächst bis zum 19. April. Zudem hat Amtsgerichtsdirektorin Johanna Saul-Krickeberg entschieden, dass die Rechtsantragstelle nur noch für dringende Notfälle öffnet. Auch regte sie an, dass Richter und Rechtspfleger nur noch Dringendes terminieren, etwa Haftsachen oder eilige Sorgerechtsentscheidungen. Ob ein Prozess stattfindet oder nicht, entscheidet nicht die Chefin, sondern, wegen der richterlichen Unabhängigkeit, der einzelne Richter oder Rechtspfleger. Die Bürger sollten prüfen, ob sie ihre Anliegen nicht auch schriftlich oder telefonisch vorbringen könnten.

Fitness-Center: Am Montag hatten die Fitness-Einrichtungen der Bergisch Gladbacher Linzenich-Gruppe noch auf, ab Dienstag greift die Schließungsvorschrift des Landes. „Aber es kommt ja eh keiner“, berichtet Ferdinand Linzenich, Geschäftsführer der Linzenich-Gruppe. „Wir sind von der Situation überrollt worden, wie die ganze Gesellschaft.“ Am Montag tagte die Firmenleitung – Krisensitzung. „Es könnte Kurzarbeit bei uns geben“, deutet Linzenich an. „Wir hoffen, dass möglichst viele Mitglieder die Beine stillhalten.“ Theoretisch könnten Mitglieder den monatlichen Mitgliedsbeitrag zurückverlangen.

Schwimmbäder: Von großen Verständnis bei Kunden, Mitgliedern und Mitarbeitern berichtet Oliver Mathée, Geschäftsführer des Mediterana-Thermalbads in Bensberg. Am Montag hatte das Bad den ersten Tag geschlossen. Mitarbeiter würden gebeten, jetzt ihren Resturlaub aus 2019 zu nehmen und Überstunden abzubauen. Auch Urlaubstage für 2020 könnten von den Mitarbeitern genommen werden. Das Kürtener Splash-Bad hatte am Montag ebenfalls bereits geschlossen. Zum Nachmittag habe die Betriebsleitung eine Mitarbeiterversammlung angesetzt, berichtet ein Mitarbeiter. Mehr können aktuell nicht mitgeteilt werden.  „Jetzt haben wir Zeit, die Dinge zu machen, die liegengeblieben sind“, versucht Nico van der Lucht, Prokurist der Bädergesellschaft Bergisch Gladbach, der Schließung Gutes abzugewinnen.

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