Kein SchadensersatzUnternehmer verliert Prozess um Stockberg-Gelände in Leichlingen

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Marseille

Reinhold Marseille

Leichlingen – Es ging um fast eine halbe Million Euro Schadensersatz, jetzt gibt es ein Urteil: Die Klage des Unternehmers Reinhold Marseille gegen die Stadt Leichlingen ist am Landgericht Köln abgewiesen worden. Vorausgegangen war ein jahrelanger Streit: Es ging um das Gewerbegebiet am Stockenberg. Da der Kunststoffhändler die Fläche nicht mehr für eigene Zwecke benötigte, wollte er auf 20 000 Quadratmetern den Steingroßhandel Seltra ansiedeln.

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Das passte der Leichlinger Stadtverwaltung aber nicht: Sie schob dieser Idee im August 2016 mit der Aufstellung eines neuen Bebauungsplans und dem Erlass einer Veränderungssperre im letzten Moment einen Riegel vor. Reinhold Marseille klagte auf Schadensersatz, der Fall landete vor dem Landgericht Köln.

Stadt begrüßt Urteil

Die Begründung der Richter: Reinhold Marseille hätte nur gegen die erlassene Veränderungssperre vorgehen können, wenn er das Grundstück selbst hätte baulich nutzen wollen. Das Grundstück hätte er schließlich trotz der beschlossenen Veränderungssperre verkaufen können.

Die Stadt Leichlingen zeigt sich zufrieden: „Als Bürgermeister begrüße ich, dass das Landgericht Köln unsere Rechtsauffassung bestätigt hat“, erklärt Frank Steffes. Das Gericht habe festgestellt, dass durch die Aufstellung des Bebauungsplanes für das Stockberg-Gelände kein Amtsmissbrauch durch die Stadt Leichlingen begangen wurde. Ein Schadensersatzanspruch ergibt sich ebenfalls nicht. „Ich hoffe, dass mit dieser Entscheidung die jahrelange Auseinandersetzung um das Stockberg-Gelände beendet werden kann“, sagt Steffes. Die Kosten des Rechtsstreits muss nun Reinhold Marseille tragen.

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