KinderschutzJugendämter und Polizei in Rhein-Berg verstärken Zusammenarbeit

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Symbolbild

Rhein-Berg – Die Jugendämter im Kreis und die Kreispolizeibehörde wollen künftig für den Kinderschutz enger zusammenarbeiten.

Landrat Stephan Santelmann für die Kreispolizeibehörde und das Jugendamt des Rheinisch-Bergischen Kreises – zuständig für Kürten, Burscheid und Odenthal – und die Bürgermeister der Städte mit eigenem Jugendamt, Bergisch Gladbach, Rösrath, Overath, Leichlingen und Wermelskirchen, unterzeichneten das Dokument, mit dem die Zusammenarbeit zwischen Polizei und Jugendämtern zum Schutz von Kindern verbessert werden soll. „Unser Ziel ist es, die Akteure im Bereich Kinderschutz noch stärker zu vernetzen“, sagte Landrat Santelmann.

Vereinbarung klärt Zuständigkeiten

In der Vereinbarung zwischen den Jugendämtern und der Polizei geht es unter anderem um die Grundlagen der Zusammenarbeit. „Die Kooperation ist erfolgreich, wenn jede Seite die Arbeitsgrundlagen der anderen kennt“, so Frank Stein, Vorsitzender der Bürgermeisterkonferenz. Die Vereinbarung klärt Zuständigkeiten. Außerdem werden folgende Fragen thematisiert: Welche gesetzlichen Arbeitsaufträge gibt es? Welche Arbeitsprinzipien ergeben sich daraus? Die Polizei hat zwei wesentliche Aufgaben: Straftaten aufdecken und verfolgen sowie allgemeine oder im Einzelfall bestehende Gefahren abwehren. Die Polizei gibt beispielsweise Informationen an das zuständige Jugendamt weiter, wenn Kinder in ihrer Familie häuslicher Gewalt ausgesetzt sind. Auch bei Hinweisen auf Verwahrlosung der Wohnung oder Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung wird das Jugendamt hinzugezogen.

Die Jugendämter sind bei Kindeswohlgefährdung nicht verpflichtet, die Polizei einzuschalten. Dennoch muss das Jugendamt prüfen, wie betroffene Kinder am besten geschützt werden können. Gegebenenfalls kann also eine Hinzuziehung der Polizei erforderlich sein.

Die neue Kooperationsvereinbarung regelt auch gemeinsame Gesprächstermine für den Informationsaustausch. So sind regelmäßige Infoveranstaltungen, gemeinsame Fortbildungen, verbindliche Verfahrensabläufe, Rückmeldungen und regelmäßige Austauschtreffen vorgesehen.

Zwei Arbeitskreise unterstützen die Kooperation der Jugendämter und der Polizei. Im Arbeitskreis „Gegen sexualisierte Gewalt an Kindern und Jugendlichen“ arbeiten seit Jahren die Opferschutzbeauftragten der Polizei, die Jugendämter und weitere Fachstellen wie der Kinderschutzbund und die Erziehungsberatungsstellen eng zusammen.

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Durch den Arbeitskreis werden die Angebote vor Ort im Hinblick auf Beratung, Prävention und Information optimiert. Zusätzlich bietet er die Möglichkeit der anonymisierten Fallberatung.

Der Arbeitskreis „Psychosoziale Prävention“ ist ein kreisweiter, interdisziplinärer Zusammenschluss von hauptberuflich tätigen Fachkräften, die einen wesentlichen Arbeitsschwerpunkt im Bereich der psychosozialen Prävention für junge Menschen haben. Akteure sind die Jugendämter im Rheinisch-Bergischen Kreis, das Kreisgesundheitsamt, die Kreispolizeibehörde, die untere Schulaufsicht für Grundschulen und die Präventionsfachdienste verschiedener freier Träger.

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