Im Sommer lebt er in OverathDieser Thailand-Rentner verzweifelt an deutschen Ämtern

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Reinhard Zeindl in Pattaya, Thailand.

Reinhard Zeindl in Pattaya, Thailand.

  • Die kalte Jahreszeit verbringt Reinhard Zeindl in Thailand.
  • Jetzt hat der 68-Jährige Ärger wegen der Anmeldung seines Sommer-Wohnsitzes.
  • Die Stadt Overath erkennt seinen Wohnort auf dem Campingplatz nicht an.

Overath – Reinhard Zeindl hat sich ein angenehmes Leben im Ruhestand eingerichtet. Die kalte Jahreszeit verbringt der 68-Jährige in Thailand, die Sommermonate in Deutschland. Um diese Lebensweise auch finanziell komfortabel zu gestalten, hat der allein lebende Rentner sein deutsches Wohneigentum verkauft. Er ist aber weiter deutscher Staatsbürger und will auch die Vorteile einer Meldeadresse in Deutschland genießen. Doch der Wunsch, seinen Wohnsitz in Deutschland anzumelden, wird für ihn nun zum Problem. Zeindl braucht dazu eine feste Wohnung, doch aus Sicht der Behörden hat er keine.

Eine Meldeadresse in Deutschland will der Rentner aber unbedingt aufrechterhalten. Sie ermöglicht es ihm, in seinem Wohnort ein Kfz anzumelden, er ist dort ins Wählerregister eingetragen und kann problemlos an Wahlen teilnehmen. Auch einen internationalen Führerschein erhält er dort ohne besondere Schwierigkeiten.

Ärger begann in Bayern

Der Ärger um die Wohnsitz-Anmeldung fing für Zeindl in der Gemeinde Aresing in Bayern an, wo er bisher gemeldet war. Er hat dort in den Sommermonaten – nicht dauerhaft – eine Ferienwohnung gemietet und diese als Meldeadresse angegeben. Auf diesen Sachverhalt sei eine Sachbearbeiterin in der Gemeinde aufmerksam geworden, berichtet Zeindl: Sie habe festgestellt, dass er die Wohnung im gesamten Jahr 2018 nicht belegt habe, auch im Sommer nicht. Es sei „von einem Auszug auszugehen, wenn die Abwesenheit länger als ein Jahr ist“, schrieb die Gemeinde an Zeindl. Er sei dauerhaft abwesend und müsse sich abmelden. Falls dies nicht geschehe, würde er zwangsabgemeldet und müsse mit einem Bußgeldverfahren rechnen.

Nachteile bei Wohnsitz im Ausland

Wer keinen Wohnsitz in Deutschland besitzt, kann hier kein Kfz anmelden. Außerdem ist die Teilnahme an Kommunalwahlen nicht möglich. Wenn im Ausland lebende Deutsche an Landtags-, Bundestags- oder Europawahlen teilnehmen wollen, müssen sie sich sechs Monate vorher ins Wahlregister eintragen lassen – es geschieht nicht automatisch wie bei Bürgern mit Wohnsitz in Deutschland.

Kompliziert, aber nicht unmöglich ist die Ausstellung eines internationalen Führerscheins: Auf Nachfrage beim Bundesministerium für Verkehr erhielt ein Betroffener die Antwort, er könne sich an „jede Fahrerlaubnisbehörde“ in Deutschland wenden – am besten aber an diejenige, die seinen letzten Führerschein ausgestellt habe, oder an die zuständige Behörde an seinem letzten Wohnort in Deutschland.

Formalitäten wie die Verlängerung oder Neuausstellung eines Reisepasses können im Ausland lebende Deutsche bei der deutschen Botschaft oder einem deutschen Konsulat im Gastland abwickeln. (tr)

Zeindl reagierte darauf gelassen, er dachte, er könne sich in Overath anmelden. Denn inzwischen hat er mit einem deutschen Freund, dem Rentner Josef Wolfsteiner, zwei fest installierte Wohnwagen auf dem Campingplatz Paul in Overath, unweit des Naafbachtals, gekauft. Dort haben die beiden bereits die Sommermonate 2018 verbracht, nachdem sie sich im Winter 2017/2018 in Thailand aufgehalten hatten.

Stadt: „Kein Wohngebiet“

Zeindl hat auch eine Regelung im Bundesmeldegesetz gefunden, mit der er die Anmeldung auf dem Campingplatz begründen konnte. Danach sind auch Wohnwagen oder Wohnschiffe als Wohnungen anzusehen – vorausgesetzt, dass „sie nicht oder nur gelegentlich fortbewegt werden“. Das ist bei den Wohnwagen von Zeindl und Wolfsteiner der Fall – Zeindl fühlte sich auf der sicheren Seite.

Umso bitterer ist sein Ärger darüber, dass ihm nun auch die Stadt Overath die Wohnsitz-Anmeldung verweigert hat. Der Beigeordnete Bernd Sassenhof begründet das auf Nachfrage dieser Zeitung mit dem Baurecht: Der Campingplatz sei kein Wohngebiet, daher könne niemand dort einen Hauptwohnsitz anmelden. Um das zu ermöglichen, wäre eine Nutzungsänderung für das Gelände nötig. Es sei „schon häufiger“ vorgekommen, dass Bürger auf dem Campingplatz einen Hauptwohnsitz anmelden wollten. Daher wisse der Campingplatz-Betreiber Bescheid, dass dies nicht möglich sei. „Manche Leute wollen es nicht akzeptieren“, sagt Sassenhof. Er empfiehlt, sich ausreichend beraten zu lassen, wenn es um Fragen wie die Aufgabe der Wohnung in Deutschland geht: „Bevor man irgendwelche Entscheidungen trifft, sollte man lieber mit den Behörden reden.“

Zeindl dagegen ist entrüstet über die Gesetzeslage und das Vorgehen der Behörden, er fühlt sich schikaniert. „Das Ganze ist so pervers und perfide, dass man es einfach nicht mehr glauben kann“, findet er. So würden deutsche Staatsbürger „abgelehnt“ und „an den Rand der Gesellschaft gedrückt“.

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