Eifersuchtsdrama89-Jähriger aus Rösrath-Forsbach unter Mordverdacht

Lesezeit 2 Minuten
Akribische Untersuchung: Mitarbeiter von Kölner Mordkommission und Spurensicherung am Dienstag Mittag vor dem Reihenhaus, in dem ein 89-jähriger Forsbacher seine Frau getötet haben soll.

Akribische Untersuchung: Mitarbeiter von Kölner Mordkommission und Spurensicherung am Dienstag Mittag vor dem Reihenhaus, in dem ein 89-jähriger Forsbacher seine Frau getötet haben soll.

Rösrath – Mit 89 in Untersuchungshaft: Ein Bergisch Gladbacher Haftrichter hat am Dienstag einen früheren Gymnasiallehrer aus Rösrath-Forsbach unter Mordverdacht hinter Gitter geschickt. Der Mann steht nach Angaben der Kölner Staatsanwaltschaft im dringenden Verdacht, am Montagvormittag seine 88-jährige Ehefrau, ebenfalls eine frühere Lehrerin, erstochen zu haben.

Der Sprecher der Anklagebehörde, Oberstaatsanwalt Ulrich Bremer, zum mutmaßlichen Motiv: „Der Beschuldigte soll der Überzeugung gewesen sein, seine Frau habe sich von ihm trennen wollen.“ Todesursächlich seien Stichverletzungen gewesen.

Ein Eifersuchtsdrama unter Hochbetagten: Gemeinsam hatten der Oberstudienrat a. D. und seine Ehefrau seit 55 Jahren ein Reihenhaus mit Garten in Forsbach bewohnt. In der Siedlung zogen sie ihre Kinder groß, später empfingen sie die Enkel zu Besuch. Bei den Nachbarn galt das Lehrer-Ehepaar überwiegend als unauffällig. Was genau sich am Montag zwischen den Eheleuten abspielte, darüber machten die Ermittler auch am Mittwoch noch keine Angaben. Oberstaatsanwalt Bremer: „Die Ermittlungen dauern an.“

Seniorengerechte Haftplätze

Nach der Bluttat hatte der jetzt inhaftierte 89-Jährige laut Polizei selbst den Notruf gewählt. Die für Kapitalverbrechen in der Region zuständige Kölner Kriminalpolizei richtete unverzüglich eine Mordkommission ein, sicherte stundenlang in dem Haus Spuren und befragte die Nachbarn eingehend. In Rösrath, wo der am Montag nach Angaben von Nachbarn in Handschellen Abgeführte in jüngeren Jahren kein Unbekannter war, sprach sich die Nachricht schnell herum, war das Gesprächsthema Nummer eins in den Geschäften.

Sollte der alte Mann am Ende seines Lebens tatsächlich vom Schwurgericht wegen Mordes verurteilt werden – Rach- und Eifersucht gelten als „niedrige Beweggründe“, die den besonders verwerflichen Mord vom Totschlag unterscheiden – so droht ihm eine lebenslange Freiheitsstrafe. Sollte das Gericht dagegen auf Totschlag entscheiden, stünde eine Strafe von mindestens fünf Jahren im Raum – was aber angesichts des hohen Alters des Beschuldigten de facto wohl keinen Unterschied machen würde.

Das hohe Alter des Mannes spricht übrigens nicht prinzipiell gegen eine Bestrafung: In Zeiten des demografischen Wandels gibt es nach den Worten eines Strafrechtsexperten längst seniorengerechte Haftplätze. Und einen Freibrief für besonders alte oder besonders kranke Täter gibt es auch nicht.

Rundschau abonnieren