Verkehr in RösrathNeuerdings Tempo 30 auf der Hauptstraße

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Auf der Hauptstraße, in dem Abschnitt vor der Kita „Villa Hügel“, gilt nun Tempo 30.

Auf der Hauptstraße, in dem Abschnitt vor der Kita „Villa Hügel“, gilt nun Tempo 30.

Rösrath – Tempo 30 gilt neuerdings auf der Hauptstraße in der Rösrather Stadtmitte – auf dem Abschnitt vor der Mitte 2019 eröffneten Kita „Villa Hügel“, nahe der Versöhnungskirche. In begründeten Fällen sei auch auf Landesstraßen, also auch der Hauptstraße, Tempo 30 möglich, insbesondere vor Kindertagesstätten und Schulen, heißt es dazu aus der Stadtverwaltung. Vor diesem Hintergrund hätten sich die Beteiligten bei der Verkehrsbesprechung auf die Neuregelung vor der „Villa Hügel“ geeinigt – in dieser Runde sitzen die Stadt Rösrath, die Polizei und das Kreis-Straßenverkehrsamt am Tisch. Die Stadt ordnete daraufhin die Geschwindigkeitsbegrenzung an, der Landesbetrieb Straßen NRW setzte sie um.

Anders ist die Situation vor der Awo-Einrichtung „Der Sommerberg“, die an der Straße Am Sommerberg liegt. Auch dort sollen Autofahrer rücksichtsvoll fahren, damit Bewohner der Einrichtung die Straße sicher überqueren können – auf dem Weg zur dortigen Bushaltestelle. Weil es sich aber um eine freie Strecke, außerhalb der geschlossenen Ortschaft, handelt, ist die Rechtslage anders als in der Ortsmitte Rösrath.

Tempo 30 könnte die Stadt dort nicht durchsetzen – Ansprechpartner ist im Fall des Sommerbergs der Rheinisch-Bergische Kreis, weil es sich um eine Kreisstraße handelt. Daher wurde ein Aufruf zum langsamen Fahren auf der Fahrbahn angebracht – ein großes Symbol in Form eines Achtungsschilds mit einer Person.

Auf Höhe der Einrichtung „Der Sommerberg“, halten Markierungen auf der Fahrbahn zu rücksichtsvollem Fahren an.

Auf Höhe der Einrichtung „Der Sommerberg“, halten Markierungen auf der Fahrbahn zu rücksichtsvollem Fahren an.

Die Zuständigkeiten zwischen Kommune und Landesbetrieb erklärt Tanja Lübbersmann von der Straßen-NRW-Pressestelle. So ordne die Stadt oder Gemeinde zwar eine Tempobegrenzung auf einer Landesstraße an, danach habe Straßen NRW aber die Begründung zu prüfen. Neben dem Schutz von Kindern vor Kitas oder Schulen könne auch eine unübersichtliche Situation für eine Tempobegrenzung sorgen. Außerhalb der geschlossenen Ortschaft seien die Maßstäbe strenger.

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