Trotz Test in QuarantäneNegative Corona-Bescheinigung wurde nicht anerkannt

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Jens Müller

Jens Müller

  • Als der Rösrather Musiker Jens Müller aus einem Uraub zurückkam, erlebte er sein blaues Wunder.
  • Sein negatives Corona-Testergebnis wurde nicht anerkannt.
  • Der Grund: Name und Geburtsdatum fehlten auf der Bescheinigung.

Rhein-Berg – Bei der Rückkehr aus einem Urlaubsland, das als Corona-Risikogebiet gilt, kann es unerfreuliche Überraschungen geben – trotz eines negativen Corona-Testergebnisses. Diese Erfahrung musste der Rösrather Musiker Jens Müller machen, der mit seiner bei Berlin lebenden Partnerin am Flughafen Berlin-Schönefeld aus dem Montenegro-Urlaub ankam. Im dortigen Testcenter unterzog sich das Paar einem Corona-Test – mit negativem Ergebnis. Anschließend wandte sich Müller an das für ihn zuständige Gesundheitsamt des Rheinisch-Bergischen Kreises, um sich von der zweiwöchigen Quarantäne befreien zu lassen, die bei der Rückkehr aus Risikogebieten vorgeschrieben ist – sofern kein negatives Testergebnis vorgelegt wird.

Der Name fehlte

Müllers negativer Test, den die Berliner Charité bescheinigte, wurde vom Kreisgesundheitsamt jedoch als nicht ausreichend eingestuft, weil dort nicht sein Name und Geburtsdatum genannt waren. Das sei aus Datenschutzgründen nicht möglich, erklärte die Charité, ein personalisiertes Testergebnis werde per Post zugeschickt, was aber ein paar Tage in Anspruch nehmen würde. Müller wies gegenüber dem Gesundheitsamt darauf hin, dass sich der Test über eine Nummernfolge durchaus ihm zuordnen lasse, auch wenn der Name nicht genannt sei. Das Gesundheitsamt ließ sich davon aber nicht überzeugen.

Service für Reiserückkehrer

Eine Onlineregistrierung für Reiserückkehrer aus einem der durch das Robert-Koch-Institut ausgewiesenen Risikogebiete bietet der Rheinisch-Kreis ab sofort an. Über ein Onlineformular können Reiserückkehrer aus Risikogebieten, die ab heute verpflichtende Meldung beim

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Diese Haltung kann Müller nicht verstehen: „Es kann nicht sein, dass man sich an alle Regeln hält und dafür bestraft wird“, findet er. „Damit untergräbt man die Akzeptanz für sinnvolle Maßnahmen.“ Er betont, dass er eine Testpflicht unterstützt, ebenso wie andere behördliche Auflagen zur Corona-Vorsorge. Wenn er sich diesen hätte entziehen wollen, hätte es sich angeboten, sich gar nicht beim Gesundheitsamt zu melden. Das sei gewiss einfacher als der Versuch, ein negatives Testergebnis zu fälschen. Zudem verweist er auf das Beispiel seiner Partnerin, die ihr Charité-Testergebnis bei dem für sie zuständigen Gesundheitsamt in Brandenburg vorlegte, wo es akzeptiert wurde. Damit konnte sie nach ihrer Rückkehr ohne Verzug wieder zur Arbeit gehen.

Das liegt offenbar an unterschiedlichen Regelungen in den Bundesländern. In Nordrhein-Westfalen jedenfalls gilt die Einreiseverordnung des Landes, und sie ist somit auch für den Rheinisch-Bergischen Kreis bindend, wie Sprecherin Birgit Bär von der Kreisverwaltung feststellt: Danach müssen Name und Geburtsdatum auf dem Testzeugnis stehen, die Testcenter an den Flughäfen in Köln und Düsseldorf stellen laut Bär auch entsprechende personalisierte Bescheinigungen aus. In Berlin-Schönefeld ist das allerdings anders – offenbar aufgrund anderer Landesvorgaben.

Das sei ein Problem des Föderalismus, sagt Bär, und äußert Verständnis für die Erfahrung von Müller. Die NRW-Vorgaben hätten aber auch ihren Sinn: Es habe schon Versuche gegeben, Testergebnisse zu fälschen.

Für Müller dürfte sich das Problem bald gelöst haben, weil er dann sein Testergebnis mit Name und Geburtsdatum per Post zugeschickt bekommen wird. Andere Reiserückkehrer aber können daraus lernen: Sie sollten sich informieren, ob bei Tests an Flughäfen in anderen Bundesländern die NRW-Standards mit Name und Geburtsdatum gelten. Falls nicht, könnten sie sich einem Test an einem NRW-Flughafen unterziehen.

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