„Das ist eine Straftat“Schwarzangler tötet in Bedburg seltenen Eisvogel

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Eisvögel sind gemäß Bundesnaturschutzgesetz streng geschützt.

Bedburg – Seit Jahrzehnten schon kümmert sich Naturschützer Rolf Thiemann um die Eisvögel an der Erft. Er hat künstliche Brutröhren gebaut, weil Steilhänge für die seltenen Vögel fehlen, und er überwacht die Population. Schmerzhaft war daher ein Fund für ihn, den er nun bei einer seiner Kontrollfahrten machen musste: Ein Eisvogelmännchen hatte sich am Peringssee in einer Angelschnur verfangen und sich derartig darin verheddert, dass es sich daraus nicht mehr befreien konnte und am Ufer im Gesträuch verendete.

„Das ist einfach nur traurig“, sagt Thiemann. Nach seinen Erkenntnissen muss es sich um einen Schwarzangler gehandelt haben, der seine Schnur an einem der Vorbecken des Sees zurückgelassen hat. „Dort ist Angeln verboten“, sagt Thiemann. Weder für den See noch für die Vorbecken würden Berechtigungsscheine zum Angeln ausgegeben.

Bedburg: Schwarzangler am Peringssee unterwegs

Voriges Jahr habe ein Spaziergänger ihn über die Schwarzangler am Vorbecken informiert. „Er hatte dort massenweise Maisdosen, Angelhaken, Schnüre und Lagerstätten gefunden“, berichtet Thiemann. Gemeinsam hätten sie alles weggeräumt. Nun habe er die Stelle kontrollieren wollen. „Es war wieder wie vorher, und der tote Eisvogel hing dort im Geäst.“

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Es habe sich um ein etwa zwei bis drei Jahre altes Männchen gehandelt. Eisvögel sind laut Thiemann gemäß Bundesnaturschutzgesetz streng geschützt. „Eine Handlung, die zum Tod eines solchen Tieres führt, ist eine Straftat“, betont Thiemann. Der Fall des Eisvogels sei leider ein typischer. Wenn sich die Schnur im Geäst verheddere, werde sie oft nur abgeschnitten und die Reste würden hängen gelassen.

Erftverband: Schwarzangeln ist als Straftat zu werten

„Schwarzangeln ist ein Problem, das in letzter Zeit wieder zugenommen hat“, sagt Joachim Bierbaum vom Erftverband. Das sei keine Ordnungswidrigkeit, sondern als Verstoß gegen das Fischereigesetz als Straftat zu werten. Bevor sie ihre Angel auswerfen dürfen, benötigen Angler zwei Genehmigungen: zum einen den Fischereischein nach bestandener Prüfung, zum anderen einen Erlaubnisschein von einem Pächter, um an einem bestimmten Gewässer überhaupt angeln zu dürfen.

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Laut Bierbaum sind die Kontingente für genehmigte Angelstellen „oft am Limit“. Offenkundig sei es so, dass manche Angler, die keine Erlaubnisscheine bekämen, „ins Schwarzangeln gehen“. Zwar gebe es Fischereiaufseher, aber diese sähen sich oft aggressiven Schwarzanglern gegenüber.

Infobox zum Peringssee in Bedburg

Der Wasserstand im Bedburger See, auch Peringssee genannt, ist deutlich gefallen. Laut Erftverband fehlt ein Überlauf, der überschüssiges Wasser einfach aufnehmen könnte. Damit der See, den RWE vor Jahren mit Sümpfungswasser aus dem Tagebau füllte, nicht überläuft, darf nicht zu viel Wasser eingeleitet werden. Der Erftverband steuert den Zufluss über ein sogenanntes Speisegerinne aus der nahe gelegenen Erft, wie Abteilungsleiter Ulrich Muris erläutert. Das für den See viel zu nährstoffreiche Erftwasser werde zunächst durch drei Vorbecken geleitet, in denen etwa Algen dafür sorgten, dass der Nährstoffgehalt sinke.

Nach einem Start mit niedrigem Wasserstand im Frühjahr und einem trockenen Sommer versuche man nun nachzusteuern. „Aber die Kapazität der Vorbecken ist begrenzt und derzeit ausgelastet“, sagt Muris. Er hoffe, dass in fünf bis sechs Wochen wieder genug Wasser im See sei. Kreis, Erftverband, Biologische Station Bonn/Rhein-Erft und örtliche Naturschutzverbände stimmen sich demnächst zur Situation am See ab.

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