Auf Antrag der SPDWeitere Gedenkstätte für Sternenkinder in Bergheim geplant

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Eine Gedenkstätte für Sternenkinder ist in Planung.

Eine Gedenkstätte für Sternenkinder ist in Planung.

Bergheim – Der Friedhof in Bergheim soll eine Gedenkstätte für Sternenkinder erhalten. Das hat der Ausschuss für Planung und städtische Betriebe auf Antrag der SPD einstimmig beschlossen. Laut Antrag soll die Verwaltung einen geeigneten Platz dafür finden. Außerdem sollen Sponsoren zur Finanzierung des Vorhabens gesucht werden.

Als Sternenkinder werden Kinder bezeichnet, die vor, während oder kurz nach der Geburt gestorben sind. Nach einer Änderung des Personenstandsgesetzes dürfen seit dem 13. Mai 2013 Sternenkinder unabhängig von ihrem Gewicht beim Standesamt erfasst werden und einen offiziellen Vornamen bekommen. Eltern können auch eine Geburtsurkunde beantragen. Vor dem Datum war das erst ab einem Gewicht von 500 Gramm möglich. Durch die Gesetzesänderung können auch alle Sternenkinder bestattet werden, schreibt die Verwaltung. Ab 500 Gramm besteht sogar eine Pflicht.

Bergheim: Bereits drei Gedenkstätten für Sternenkinder

In Bergheim gibt es bereits drei Gedenkstätten für Sternenkinder: auf dem Friedhof in Niederaußem, in Glessen und in Oberaußem. Sie werden von der Stadt und der katholischen Frauengemeinschaft Deutschland (kfd) gestaltet. Wie die Verwaltung mitteilt, habe es bereits im Jahr 2009 Überlegungen gegeben, auch in Bergheim an St. Remigius eine Gedenkstätte mit Beteiligung der kfd zu errichten. Warum das nicht zustande gekommen sei, könne die Verwaltung nicht mehr nachvollziehen.

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Die Verwaltung kalkuliert in ihrer Vorlage mit Kosten von 10 000 bis 15 000 Euro, unter anderem für das Fertigen, Liefern und Aufstellen eines Grabmals durch einen örtlichen Steinmetz, die Gestaltung der Fläche mit Pflanzen und das Schaffen von Sitzmöglichkeiten.

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„Die Gedenkstätte soll ein Rückzugsort für Eltern, Geschwister und Verwandte sein, an dem sie außerhalb der eigenen vier Wände in Ruhe trauern und an ihr Sternenkind denken können“, begründet die SPD ihren Antrag.

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