Bergheimer ParkhausWalter Lammermann kritisiert unklare Regelung

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Bei defekter Schrankenanlage müsse eine Parkscheibe ins Auto gelegt werden, sagt die Stadtverwaltung.

Bei defekter Schrankenanlage müsse eine Parkscheibe ins Auto gelegt werden, sagt die Stadtverwaltung.

Bergheim – Die Schranke ist geöffnet, am Ticketautomaten davor steht „Bitte weiterfahren“. Für Autofahrer, die im Bergheimer Parkhaus am Maria-Hilf-Krankenhaus derzeit parken möchten, sei nicht ersichtlich, dass mit der Schrankenanlage irgendetwas nicht stimmen könne, sagt Walter Lammermann. Er hatte Anfang August dort geparkt und sich noch gefreut, dass die Stadt Bergheim wohl endlich ein Einsehen mit den Autofahrern gehabt habe, die statt des Parktickets lieber einen Kaffee bei der örtlichen Gastronomie kaufen sollten.

Doch weit gefehlt: Als er zurück zu seinem Auto kam, wartete ein Knöllchen über zehn Euro wegen Parkens ohne vorgeschriebene Parkscheibe auf ihn. Ein Schild an der Einfahrt weist Autofahrer darauf hin, eine Parkscheibe zu verwenden, wenn die Schrankenanlage defekt ist.

Keine Äußerungen

„Nur erweckte die Schrankenanlage keineswegs den Eindruck, dass sie defekt sei. Beide Schranken waren unbeschädigt, standen offen und zeigten grünes Licht“, erläuterte Lammermann in einem Schreiben an die Stadt. „Ich kann daher kein Fehlverhalten meinerseits erkennen.“

Die Antwort der Stadt kam wenig später: „Der Kassenautomat ist defekt“, heißt es als Begründung. „Da dieser Kassenautomat zur Schrankenanlage zählt, muss die Parkscheibe ausgelegt werden.“ Lammermann kann die Begründung nicht nachvollziehen: „Woher soll ich denn wissen, dass der Automat defekt ist? Ich gehe ja nicht zum Kassenautomat, wenn die Schranken offen sind.“

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Die Stadtverwaltung hat sich bisher noch nicht weiter zu den Vorwürfen geäußert.

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