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Bergheimer WahllokalZwei Wählerinnen mit Kopftuch abgewiesen

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Kopftuch Symbolbild

In Bergheim wurde eine Kopftuch tragende Frau am Wahllokal abgewiesen. (Symbolbild)

Bergheim – In einem Bergheimer Wahllokal an der Astrid-Lindgren-Schule in Bergheim- Kenten sind am Sonntag bei der Bundestagswahl offenbar zwei Wählerinnen abgewiesen worden, weil sie ein Kopftuch trugen. Wie eine 21-jährige Bergheimerin berichtet, sei ihr die Abgabe ihrer Stimme in der Astrid-Lindgren-Schule gegen 13 Uhr zunächst mit einem Hinweis auf das Bundeswahlgesetz verweigert worden. „Man sagte mir, dass ich mein Kopftuch abnehmen müsse, um wählen zu dürfen“, sagt die Bergheimerin. „Falls ich das nicht tue, dürfe ich nicht wählen.“

Eine Freundin der jungen Frau hatte auf ihrem Instagram-Account ein Video des Vorfalls gepostet, welches die Diskussionen zwischen den Frauen und einer weiblichen sowie einem männlichen Wahlhelfer dokumentierte. Außerdem postete die 21-Jährige wenig später nochmal eine ausführliche Erklärung zu dem Vorfall.

Die Stadt Bergheim räumt ein, dass es in dem Wahllokal zu „Missverständnissen“ gekommen sei. Alle Wahlhelfer seien geschult worden, jedoch habe es im genannten Wahllokal eine Fehlinterpretation des Verhüllungsverbots gegeben.

„Einen rassistischen Hintergrund können wir ausschließen“

„Es ist bundesgesetzlich vorgeschrieben, dass Menschen, die wählen, sich identifizierbar machen müssen“, sagt Robens. So sei eine Wahl etwa mit einer Vollverschleierung wie mit einer Burka, die auch das Gesicht verdecke, nicht möglich. Vom Wahlvorstand im Wahllokal sei das zunächst falsch aufgefasst worden. „Einen rassistischen oder islamophoben Hintergrund können wir auf jeden Fall ausschließen.“

Bergheims Bürgermeiter Volker Mießeler: „So etwas darf einfach nicht passieren“

„An dieser außerordentlichen Fehleinschätzung gibt es nichts schönzureden, so etwas darf einfach nicht passieren“, sagt Bürgermeister Volker Mießeler. Er wolle den Vorfall in einem persönlichen Gespräch „lückenlos aufklären, sodass keine Fragen mehr nach einem irgendwie gearteten ausländerfeindlichen Hintergrund offen sind.“ Für diesen „peinlichen Vorfall“ habe sich die Stadtverwaltung Bergheim, auch im Namen des Wahlvorstandes und der betreffenden Wahlhelferin, bei der Wählerin schriftlich entschuldigt.

Nach Angaben der Bergheimerin, die muslimischen Glaubens ist, habe sie mit Unterstützung einer Freundin, die kein Kopftuch trug, auf ihrem Wahlrecht beharrt. „Es war meine erste Bundestagswahl, daher war mir das besonders wichtig“, sagt die 21-Jährige. Nach Rücksprache mit der Stadtverwaltung habe sie dann doch wählen dürfen.

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„Während der Zeit, in der wir auf die Bestätigung aus dem Rathaus gewartet haben, wurde eine weitere Frau mit Kopftuch abgewiesen“, sagt die Bergheimerin. Sie habe die Frau überreden können, noch zu warten und nicht nach Hause zu gehen. Auch diese Frau habe dann wählen können.

„In keiner der vergangenen Wahlen in Bergheim, noch bei der Wahl am vergangenen Sonntag, auch nicht in einem anderen der 46 Wahllokale und bei rund 450 ehrenamtlichen Wahlhelferinnen und Wahlhelfern ist es zu einem vergleichbaren Vorfall gekommen“, teilt die Stadt Bergheim mit. Es gebe keinen Anhaltspunkt darauf, dass es noch einen weiteren Fall oder weitere Fälle gegeben hat.

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