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BraunkohlegebietBehörde gibt grünes Licht für umstrittene Rodungen im Hambacher Forst

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Tagebau

Ein Schaufelradbagger arbeitet im Tagebau Hambach bei Kerpen.

Arnsberg – Nachdem der Tagebau Hambach seit dem 1. Januar nur mit einer vorläufigen Erlaubnis betrieben wurde, hat die Bezirksregierung Arnsberg am Donnerstag den Hauptbetriebsplan bis 2020 genehmigt. 

Bedenken bezüglich des Artenschutzes und der Schutzbedürftigkeit des restlichen Hambacher Forstes betrachtet die Behörde als ausgeräumt. Weitere Rodungen dürfen jedoch erst nach Ablauf der Schonzeit ab Oktober vorgenommen werden.

„Der jetzige Genehmigungsbescheid bildet die Grundlage für den Weiterbetrieb des Braukohlentagebaus Hambach im Zeitraum vom 1. April 2018 bis 31. Dezember 2020“, heißt es in einer Pressemitteilung der Bezirkregierung Arnsberg. Die Genehmigung sei nach nochmaliger intensiver Prüfung „der naturschutzrechtlichen Bedeutung des Hambacher Forstes“ erfolgt. 

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Bergleute werden weiterhin gebraucht

„Wir können den Tagebau Hambach planmäßig weiterführen und damit unseren wichtigen Beitrag für die Energieversorgung fortsetzen“, kommentiert Vorstandsmitglied Lars Kulik für RWE Power die Verlängerung des Hauptbetriebsplans. Er betont, dass die von RWE vorgelegte „Stellungnahme eines unabhängigen Gutachters“ den Status des verbliebenen Hambacher Forstes geklärt habe: „Es handelt sich nicht um ein FFH-Gebiet.“

In der Pressemitteilung von RWE Power wird auch der neue Betriebsratsvorsitzende im Tagebau Hambach, Matthias Dürbaum, zitiert: „Mit der Genehmigung von heute werden wir weiterhin langfristig zur Versorgungssicherheit beitragen.“ Das sei eine gute Nachricht für seine Kolleginnen und Kollegen. Bergleute würden weiterhin für die Stromversorgung des Landes gebraucht.

Die Genehmigung, die eigentlich jeweils zum Ablauf routinemäßig von der Bezirksregierung Arnsberg verlängert wird, hatte sich verzögert, weil der BUND im Dezember vor dem Oberverwaltungsgericht Münster einen Vergleichsvorschlag erreichen konnte. Am 1. Dezember hatte das Gericht angeregt, bis zum 31. März die Rodungen einzustellen und wegen der Bechsteinfledermaus erneut gutachterlich zu prüfen, ob der Hambacher Forst als Flora-Fauna-Habitat-Gebiet geeignet und damit besonders schutzwürdig ist. Die Bezirkregierung hatte daraufhin den Hauptbetriebsplan vorläufig genehmigt, aber weitere Baumfällungen untersagt und RWE Power aufgetragen, weitere prüffähige Unterlagen in Sachen Naturschutz beizubringen.

Der BUND verlangt nun Akteneinsicht. Diese sei bisher von der Bezirksregierung verweigert worden, sagt Thomas Krämerkämper vom BUND NRW. Danach wolle man eine Bewertung vornehmen. Laut Mitteilung von RWE Power sind im Tagebau Hambach im vergangenen Jahr rund 39 Millionen Tonnen Braunkohle gefördert worden. Davon seien 27 Millionen Tonnen verstromt und rund zwölf Millionen zu Produkten wie Briketts oder Filtermaterial verarbeitet worden. Der Tagebau deckte demnach im Jahr 2017 rund 15 Prozent des Strombedarfs in NRW.

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