RisikogebietKrankenhäuser in Rhein-Erft stellen sich auf neue Herausforderungen ein

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Ein Corona-Test soll Klarheit bringen, ob man mit dem Virus infiziert ist.

Ein Corona-Test soll Klarheit bringen, ob man mit dem Virus infiziert ist.

  • Der Rhein-Erft-Kreis ist seit Sonntag offiziell Corona-Risikogebiet.
  • Ab Dienstag, 20. Oktober, gelten für die Bewohner des Kreises neue Corona-Schutzmaßnahmen.
  • Das Kreisgesundheitsamt sieht die Kliniken gut gerüstet. So reagieren Krankenhäuser und Senioreneinrichtungen auf die steigenden Infizierten-Zahlen.

Rhein-Erft-Kreis – Irgendwann am Sonntag ist es passiert: Da hat die Sieben-Tage-Inzidenz die kritische Marke von 50 überschritten. Das heißt, dass in den vergangenen sieben Tagen mehr als 50 neue Infektionen mit dem dem Coronavirus gemeldet worden sind – hochgerechnet auf 100.000 Einwohner. Der Kreis hat daraufhin die Gefährdungsstufe 2 nach der Corona-Schutzverordnung festgestellt.

Für alle heißt das, neue Regeln zu beachten. Für die Krankenhäuser heißt das aber auch, sich auf neue Herausforderungen einzustellen. „Wir beobachten die Entwicklung der Zahlen im Rhein-Erft-Kreis und speziell in Brühl ganz genau, um auch dementsprechend schnell reagieren zu können“, sagt Kai Mückenhaupt, Pflegedirektor am Marienhospital in Brühl. Doch derzeit habe man noch keine zusätzlichen Maßnahmen einleiten müssen.

Marienhospital in Brühl misst bei jedem Besucher die Temperatur

Schon seit mehreren Monaten gibt es ein Screening am Haupteingang. Die Temperatur wird bei jedem Besucher gemessen, außerdem werden Fragen nach typischen Symptomen gestellt. „Die Zahl der Patienten nimmt langsam zu, aber alles ist noch machbar“, sagt der Pflegedirektor weiter. Personell sei man gut aufgestellt. Kritisch könne es werden, wenn Schwestern und Pfleger infiziert würden.

Für positiv getestete Personen oder auch für Personen, die unter Verdacht stehen, das Virus zu haben, hat das Brühler Marienhospital eine Isolierstation eingerichtet.

Für positiv getestete Personen oder auch für Personen, die unter Verdacht stehen, das Virus zu haben, hat das Brühler Marienhospital eine Isolierstation eingerichtet.

Auch das Gesundheitsamt beim Kreis sieht die Kliniken gut gerüstet. Derzeit liege ein Patient im Rhein-Erft-Kreis mit Covid-19 auf einer Intensivstation und werde beatmet. 23 weitere Beatmungsplätze gebe es, weitere könnten mit 24 Stunden Vorlauf zur Verfügung gestellt werden. 38 Patienten würden im Zusammenhang mit dem Coronavirus auf normalen Stationen im Krankenhaus behandelt, hier stünden im Moment noch 43 Betten zur Verfügung. Kein Krankenhaus habe bisher personelle Engpässe gemeldet.

Bewohner von Senioreneinrichtungen werden nicht isoliert

„Ich war sehr froh, als in der Nacht zum Montag die Verfügung des Gesundheitsministeriums kam, dass die Bewohner von Senioreneinrichtungen nicht isoliert werden“, sagt Andreas Houska, Geschäftsführer der Arbeiterwohlfahrt im Kreis. Mit Besucherzimmern und Hygieneplänen könne die Awo dafür sorgen, dass in ihren Einrichtungen die alten Menschen auch weiterhin Kontakte pflegen könnten.

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Währenddessen tagen im Kreishaus und in den Rathäusern alle paar Tage die Krisenstäbe. Viele Lockerungen der anfänglich strengen Regeln werden zurückgenommen. Für Behördengänge muss sich der Bürger wieder anmelden. Bei Konzerten, aber auch bei den Ratssitzungen in den nächsten Wochen müssen auch auf den Sitzplätzen Masken getragen werden. Dr. Christian Nettersheim, Leiter des Gesundheitsamts, appelliert an die Vernunft: „Ich empfehle, die Regeln auch im privaten Raum zu beachten und Kontakte und private Feiern zu reduzieren.“

Neue Corona-Regeln im Rhein-Erft-Kreis

Ab 0 Uhr am Dienstag, 20. Oktober, gelten im Kreis neue Corona-Regeln. Die wichtigsten:

  • Sperrstunde vor Mitternacht ist um 23 Uhr. Bis 6 Uhr dürfen dann keine gastronomischen Betriebe geöffnet sein, auch an Tankstellen dürfen keine alkoholischen Getränke verkauft werden.
  • An Festen, die nicht in einer Wohnung stattfinden, dürfen höchsten zehn Menschen teilnehmen.
  • Höchstens fünf Menschen dürfen sich öffentlich treffen, wenn sie nicht einer Familie angehören oder in maximal zwei Hausständen wohnen.
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