28 MessersticheLandgericht verurteilt Elsdorfer zu lebenslanger Gefängnisstrafe

Lesezeit 3 Minuten
Landgericht Köln

Landgericht und Amtsgericht Köln. (Symbolbild)

Elsdorf – Das Fenster der Gäste-Toilette war geöffnet, damit die Katzen ein und aus gehen konnten. Ein Umstand, den ein Mörder nutzte, um nachts in die Wohnung seiner Nachbarin zu gelangen. Darauf legte sich der Vorsitzende Richter Jörg Michael Bern fest. Das Landgericht Köln verurteilte den Elsdorfer am Mittwoch zu einer lebenslangen Gefängnisstrafe.

Richter Bern sieht es als erwiesen an, dass der arbeitslose Angeklagte mit einem Messer bewaffnet das Schlafzimmer seiner Nachbarin betrat und 28-mal durch die Bettdecke auf die Frau einstach. Es habe keine Kampfspuren gegeben, was zeige, dass das Opfer im Schlaf getötet worden sei. Die Frau sei völlig arg- und wehrlos gewesen, das Mordmerkmal der Heimtücke sei klar erfüllt, urteilte der Richter.

Das Opfer war das Alibi für die Affäre des Angeklagten

Der Bluttat liege eine Art Dreiecksbeziehung zugrunde, die einen dramatischen Verlauf genommen habe. Bei einer Feier hatte der 47-jährige Angeklagte seine Jugendliebe wiedergetroffen. Die verheiratete Frau ließ sich auf eine Affäre mit ihm ein. Der Angeklagte vertraute sich seiner Nachbarin ein. Die half, Alibis zu erfinden, damit er sich ungestört mit seiner Geliebten treffen konnte. Es entstand etwa die Legende, dass die Geliebte eine Putzstelle bei der Nachbarin habe.

Gleichzeitig soll das spätere Mordopfer die Geliebte aber in die Kölner Sado-Maso-Szene eingeführt haben, was dem Täter missfallen habe. Die Nachbarin habe sich somit zum Störfaktor entwickelt, sagte der Richter. Am Ende soll sie der Frau geraten haben, sich von dem Angeklagten fernzuhalten. Der 47-Jährige sei verzweifelt gewesen, zahlreiche Kontaktversuche seien unbeachtet geblieben.

Die Nachbarin zeigte den Angeklagten an 

Zuletzt hatten die Geliebte und die Nachbarin den Angeklagten sogar wegen Stalkings bei der Polizei angezeigt. Der hatte ausgesagt, dass ihm die Nachbarin am Tattag in ihrer Wohnung die Polizeidokumente gezeigt und ihn beschimpft habe. Er sei verwirrt gewesen, habe ein Messer aus der Küche geholt. „Damit kannst du dir die Eier abschneiden“, habe die Nachbarin gesagt. Erst daraufhin habe er zugestochen.

Der Richter stufte die Aussage des Täters als unglaubwürdig ein. Bern hielt es für abwegig, dass die Elsdorferin den Nachbar, mit dem sie sich im Streit befand, nachts in ihre Wohnung gelassen hätte. Dass der Mörder über das Fenster einstieg, darauf deuteten auch Schuhabdrücke auf dem Vordach und im Gäste-WC hin. Die Verteidiger hatten ein Urteil wegen Totschlags gefordert, da sie kein Mordmerkmal als erfüllt ansahen. Sie kündigten an, in Revision zu gehen.

Die Kinder waren während der Tat Zuhause

Für die Nebenklage-Anwälte Petra und Claus Eßer geht das Urteil indes nicht weit genug. Sie sehen, wie auch der Staatsanwalt, die besondere Schwere der Schuld als gegeben an. Ein Umstand, der eine vorzeitige Haftentlassung erschwert. Die Kanzlei Eßer vertrat die Kinder des Mordopfers. Die schliefen während der Tat in ihren Zimmern und bekamen zunächst nichts mit. Zum Prozess erschienen sie nicht. Sie leben inzwischen beim Vater in den USA.

Rundschau abonnieren