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Vorwürfe gegen AusländerbehördeKreis droht Ehrenamtlerin mit rechtlichen Schritten

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Almut Schuhmann, Flüchtlingshelferin aus Dirmerzheim, gibt die ihr vom Kreis verliehene Auszeichnung zurück.

Rhein-Erft-Kreis/Erftstadt – Die Ordnungsbehörde des Kreises droht nun auch der Erftstädter Flüchtlingshelferin Almut Schuhmann mit strafrechtlichen Konsequenzen. Wie berichtet, hatte vor einigen Tagen die Ehrenamtlerin Helga Berbuir in einem Schreiben an den Landrat die Praxis der Abschiebungen scharf verurteilt und diese verglichen mit dunkelsten Zeiten deutscher Geschichte, als Menschen deportiert worden seien. Daraufhin kündigte der Kreis rechtliche Schritte gegen sie an.

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Almut Schuhmann hat ebenfalls dem Landrat geschrieben. In dem Brief verurteilt auch sie die Abschiebepraxis und nimmt konkret Bezug auf eine sechsköpfige armenische Familie. Diese habe nächtens binnen kurzer Zeit ihre Wohnung verlassen müssen. Die Art und Weise, wie das in diesem Fall, aber auch allgemein gehandhabt werde, erinnere sie an eine Zeit, als Menschen über Nacht verschwunden seien, schreibt Schuhmann.

Brief an Innenminister, Landrat und Ordnungsdezernent

„Ich möchte mich auf ein Land verlassen können, welches nach seinen Gesetzen lebt, aber auch auf Menschenwürde und leibliche und seelische Unversehrtheit achtet“, schreibt Schuhmann an Landrat Michael Kreuzberg, Ordnungsdezernent Martin Gawrisch und Innenminister Herbert Reul.

Gawrisch weist Vorwürfe gegen die Arbeitsweise der Ausländerbehörde vehement zurück. Offensichtlich lägen Schuhmann ausschließlich falsche Informationen über den Ablauf der Rückführung und der Vorgehensweise im Allgemeinen vor. „Solche Fehlinformationen führen dazu, dass Sie nunmehr Vorhaltungen und Anschuldigungen verbreiten, die völlig inhaltlos sind und strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen können“, schreibt Gawrisch der Flüchtlingshelferin.

Schuhmann sieht Androhung rechtlicher Schritte gelassen

Vor jeder Rückführung werde mehrfach Gelegenheit zur freiwilligen Ausreise gegeben. Zudem biete die Behörde Unterstützung und Beratung an. Die Ausländerbehörde sei an Vorgaben anderer Stellen gebunden. Der Dezernent empfiehlt Schuhmann, sich bezüglich geltender Rechtsnormen entsprechend fortbilden zu lassen, bevor sie den Menschen Hilfestellungen beim Thema Ausländerrecht gebe.

Die Androhung rechtlicher Schritte gegen ihre Person sieht Schuhmann gelassen. Der Kreis befasse sich in seiner Stellungnahme nicht mit der Sache, um die es gehe. „Wir Ehrenamtlichen sind nicht unbedingt studierte Juristen, sondern Menschen, die an der Basis arbeiten. Und wir fangen alles das ab, was der Staat nicht leisten kann“, sagt Schuhmann. Dazu gehörten arbeitsintensive Behördengänge und persönliche Zuwendung.

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