Korruption im Frechener RathausKein Verdacht auf weitere strafrechtliche Verfehlungen

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Das Frechener Rathaus

Frechen – Die Stadt Frechen hat am Dienstagnachmittag über das Ergebnis der Sonderprüfung informiert, die nach den Bestechungsfällen im Frechener Rathaus im Zusammenhang mit der Unterbringung und Verpflegung von Flüchtlingen in Auftrag gegeben worden war.

„Über die bereits bekannten Fälle hinaus gibt es kein strafrechtlich relevantes Verhalten der Mitarbeiter“, berichtete Bürgermeisterin Susanne Stupp. Oder, wie es Rechtsanwalt Dr. Walther Graf von der Kanzlei Feigen-Graf ausdrückte: „Es gibt in Frechen keinen Korruptionssumpf“.

Frechen: Anklage gegen drei Mitarbeiter der Stadt

Zum Hintergrund: Die Staatsanwaltschaft Köln hat Anklage gegen drei ehemalige städtische Mitarbeiter wegen Bestechlichkeit und Untreue in 43 Fällen erhoben. Einem früheren Abteilungsleiter im Bereich Wohnen und Soziales der Stadtverwaltung wird vorgeworfen, in den Jahren von 2015 bis 2017 Bestechungsgeld angenommen zu haben und im Gegenzug Aufträge zur Betreuung und Verpflegung von Flüchtlingen vergeben zu haben. Auch sein Stellvertreter ist angeklagt, ebenso wie ein dritter Beschuldigter, der früher bei der Stadt Frechen als Hausmeister tätig war. Die Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts hat die Anklage zugelassen, terminiert ist die Hauptverhandlung aber noch nicht.

Ende Februar 2018 hatten Durchsuchungen der Staatsanwaltschaft im Rathaus den Stein ins Rollen gebracht. „Damals haben wir zum ersten Mal von den Vorwürfen erfahren“, berichtete Rechtsamtsleiter Dieter Dumstorff. Dass der beschuldigte Abteilungsleiter damals zunächst im Amt blieb, führte Rechtsanwalt Graf auf die Unerfahrenheit der Stadt in solchen Angelegenheiten zurück. Außerdem habe der sehr knapp formulierte Dursuchungsbeschluss seinerzeit keine Rückschlüsse auf die Schwere der Vorwürfe zugelassen.

Dem Abteilungsleiter und dem Hausmeister hat die Stadt mittlerweile gekündigt, gegen den Stellvertreter, der Beamtenstatus hat, ist laut Dumstorff ein Disziplinarverfahren anhängig. Die Stadt mache gegen die Beschuldigten Schadenersatz in Höhe von 500.000 Euro geltend.

Sonderprüfung kostet die Stadt Frechen 667.205,91 Euro

Neben den staatsanwaltlichen Ermittlungen hat die Stadtverwaltung im Mai 2019 eine interne Prüfung der Vorgänge veranlasst. Damit beauftragt wurde die Düsseldorfer Kanzlei VBB, die Kanzlei Feigen-Graf ist für die Abstimmung mit der Staatsanwaltschaft zuständig.

Dass sich in den umfassenden Untersuchungen – gesichtet wurden laut Rechnungsprüfungamtsleiterin Ingeborg Valdor 67 Aktenordner und 25.000 digitale Datensätze – keine weiteren Anhaltspunkte für Straftaten in der Abteilung Soziales und Wohnen fanden, sorgte bei Bürgermeisterin Stupp für Erleichterung. Auch die Staatsanwaltschaft sehe keinen Anlass für weitere Entwicklungen, so Rechtsanwalt Graf.

Dennoch sehen die Gutachter Verbesserungsbedarf bei einigen Abläufen in der Verwaltung, etwa in der digitalen Aktenführung.

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Vergabevorgaben seien teils nicht eingehalten worden, über manche Vorgänge habe es keine schriftlichen Verträge, sondern nur mündliche Vereinbarungen gegeben. Zu den Handlungsempfehlungen der Kanzlei gehört es zudem, das Vier-Augen-Prinzip künftig auch bei Kleinigkeiten einzuhalten.

Aufhorchen lassen jedoch die Kosten für die Sonderprüfung: Sie belaufen sich laut Ingeborg Valdor auf exakt 667.205,91 Euro.

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