Lidl-Parkplatz in EfferenGehbehinderte Kundin erhielt nach Einkauf Knöllchen

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Die Parkscheibe hätte Monika Bellinghausen gar nicht gebraucht. Die Parkzeit wird elektronisch erfasst.

Die Parkscheibe hätte Monika Bellinghausen gar nicht gebraucht. Die Parkzeit wird elektronisch erfasst.

Hürth-Efferen – Eine unliebsame Überraschung erlebte Monika Bellinghausen auf dem Parkplatz des Lidl-Markts an der Luxemburger Straße. Als sie vom Einkaufen zu ihrem Auto zurückkehrte, klemmte ein Knöllchen hinter dem Scheibenwischer. 19,90 Euro „Vertragsstrafe“ soll sie bezahlen – dabei war sie sich keiner Schuld bewusst. Denn die 77-jährige Kundin hatte die Parkscheibe hinter die Windschutzscheibe gelegt. Doch inzwischen weiß sie: Darauf kommt es gar nicht an.

Früher galt auf dem Parkplatz Parkscheibenpflicht und, soweit sich die Kundin erinnert, eine Höchstparkdauer von zwei Stunden. Doch mittlerweile wird die Parkzeit elektronisch überwacht. Erlaubt sind 60 Minuten.

Blockierte Parkplätze durch Pendler

Lidl lässt die Parkplätze einiger Filialen von externen Dienstleistern bewirtschaften, also überwachen. Das gelte vor allem für Innenstadtlagen, sagt Unternehmenssprecherin Melanie Pöter, aber aufgrund der Nähe zur Stadtbahnhaltestelle auch in Efferen. So soll sichergestellt werden, dass die Parkplätze nicht von Pendlern blockiert werden, sondern den Kunden zur Verfügung stehen.

„Wir testen an ausgewählten Standorten ein System, bei dem die Überschreitung der Parkdauer über Sensoren im Boden gemessen wird“, teilt Melanie Pöter weiter mit. „Bei Überschreitung der Höchstparkdauer wird der externe Dienstleister automatisch über das System informiert.“ Für den Kunden habe das den Vorteil, dass er keine Parkscheibe auslegen und keinen Parkschein ziehen müsse. Über die Höchstparkdauer werde mit gut sichtbar angebrachten Schildern informiert, sagt die Lidl-Sprecherin weiter. Die meisten Kunden würden weniger als eine Stunde für den Einkauf brauchen, darüber hinaus würden Karenzzeiten eingeräumt. Erst bei deutlicher Überschreitung der Parkzeit werde eine Bearbeitungsgebühr fällig.

Längere Einkaufszeit

Für Monika Bellinghausen reichte die Parkzeit nicht. „Ich bin gehbehindert und lasse mir gern etwas Zeit“, sagt die pensionierte Lehrerin. „Ich sehe auch nicht ein, warum ich mir vorschreiben lassen muss, wie lang der Einkauf dauern darf.“ Auf ihrem Kassenzettel für den fraglichen Tag stehen immerhin 50 Euro und 92 Cent.

Rechtlich sei die Regelung nicht zu beanstanden, sagt Christopher Köster, Sprecher des ADAC Nordrhein. „Der Parkplatz ist ein Privatgrundstück. Wer sein Auto dort abstellt, geht einen Vertrag mit dem Betreiber ein und akzeptiert die Vertragsbedingungen.“ Jedenfalls dann, wenn sie deutlich erkennbar ausgehängt sind. Das ist bei Lidl in Efferen so. „Aber wer liest das denn schon?“, fragt sich Monika Bellinghausen.

Immerhin stellt Lidl ihr nun einen Erlass der Vertragsstrafe in Aussicht. „Wir haben den Dienstleister darauf hingewiesen, dass die Parkgebühr storniert wird, sobald der Kassenzettel vorliegt“, sagt Sprecherin Pöter. Dafür müsse sich die Kundin an den Dienstleister wenden.

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