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Hambacher ForstVerseuchter Boden wird abgegraben – Sondermüll kommt auf Deponien

Lesezeit 3 Minuten
Mitten im Hambacher Wald liegt das Edelhoff-Gelände. Die Altlast soll in den nächsten Monaten abgetragen werden.

Mitten im Hambacher Wald liegt das Edelhoff-Gelände. Die Altlast soll in den nächsten Monaten abgetragen werden.

Kerpen – Seit rund 30 Jahren schlummert das Gift im Boden. Doch nun soll im Zuge des voranschreitenden Tagebaus Hambach die „Altlast Edelhoff“ abgegraben und ordnungsgemäß entsorgt werden. Der Abbau des ehemaligen Zwischenlagers für Sondermüll, das sich mitten im Manheimer Bürgewald, einem Teil des Hambacher Forstes, befindet, steht unmittelbar bevor. Bis zu neun Meter tief soll bis zum Herbst 2018 das Erdreich auf dem 4000 Quadratmeter großen Areal abgegraben und – je nach Belastung – auf unterschiedliche Deponien gebracht werden.

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Die ehemalige Firma Edelhoff hatte dort einst etwa Altöle und Emulsionen aufbereitet, dabei den Boden mit Polychlorierten Biphenylen (PCB), Polyzyklischen aromatischen Kohlenwasserstoffen (PAK) sowie leicht flüchtigen halogenierten Kohlenwasserstoffen (LHKW) verunreinigt. Dann war sie pleitegegangen. Die Stadt Kerpen blieb auf dem Gelände sitzen und ließ es nach Rücksprache mit dem Kreis absperren. Es wurde mit einer Folie abgedeckt. Eine ordnungsgemäße Sanierung hätte Millionen gekosten. Jetzt erledigt dies RWE im Rahmen des Tagebaus.

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6000 Tonnen Erdreich müssen abgefahren werden

Trotz aller kritischen Distanz zur Kohlegewinnung begrüßt auch die BUND-Ortsgruppe Kerpen, dass die Altlast nun endgültig verschwindet. Vorsitzende Jutta Schnütgen-Weber bemängelt aber, dass auf eine anfangs geplante Reifenwaschanlage für die bei der Entsorgung einzusetzenden Lastwagen verzichtet werden soll. Immerhin müssen 6000 Tonnen Erdreich abgefahren werden. Dies mache rund 20 Lastwagenfahrten am Tag aus. Ohne Reifenwaschanlage bestehe die Gefahr, dass kontaminiertes Material von Lastwagen und deren Reifen herunterfalle und so in der Gegend verbreitet werde. Auch müsse kontrolliert werden, ob die Lastwagen ordnungsgemäß mit einer Plane abgedeckt seien und auch keine Gase bei der Abtragung der Altlast austräten.

RWE sieht da aber keine Gefahren: So seien die Zeitabstände zwischen den einzelnen Lastwagenfahrten groß genug, sodass die Fahrzeuge vor jeder Fahrt gründlich gereinigt werden könnten, so Sprecher Olaf Winter. Auch die Ladezone selber werde kontinuierlich gesäubert. Nach Jahrzehnten im Boden sei auch das Freiwerden von leicht flüchtigen Stoffen – also von giftigen Gasen – unwahrscheinlich.

Erneute Klage

Der Rechtsstreit um den Hambacher Forst geht in die nächste Runde: Nachdem die Bezirksregierung Arnsberg Ende März den Hauptbetriebsplan für die Fortführung des Tagebaus vom 1. April 2018 bis zum 31.12.2020 zugelassen hat, beantragt der BUND NRW nun die Aufhebung der Zulassung beim Landgericht Köln.

Es gehe darum, die noch existierenden Restflächen des Waldes zu retten und den Tagebau zu stoppen, so der BUND. Seiner Meinung nach müsste der Wald als FFH-Gebiet (Flora-Fauna-Habitat) eingestuft und in das europaweite Gebietsschutznetz Natura 2000 aufgenommen werden. Denn im Wald leben zwei Kolonien der streng geschützten Bechsteinfledermaus. „Nach der geltenden Rechtslage wäre die Zerstörung einen solchen potenziellen FFH-Gebietes unzulässig.“

In einem Gutachten hatte RWE die „FFH-Relevanz“ des Gebietes noch einmal untersuchen lassen und war zu dem Ergebnis gekommen, dass der Wald nicht in das Schutznetz aufgenommen werden muss. Die Bezirksregierung war dem gefolgt und hatte den Anfang des Jahres verhängten Rodungsstopp mit der Zulassung des Hauptbetriebsplanes wieder aufgehoben. Hat dies nun auch vor Gericht Bestand, könnte ab Herbst diesen Jahres im Wald wieder gerodet werden.

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