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Trotz IllegalitätWiesencamp am Hambacher Forst bleibt bis auf Weiteres

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Die Stadt Düren darf nun möglicherweise das Aktivistencamp vom Hambacher Forst entfernen. Dem Grundstückbesitzer fehlt das Geld für eine Nichtzulassungsbeschwerde.

Rhein-Erft-Kreis – Vor gut vier Monaten entschied das Oberverwaltungsgericht Münster, dass das Wiesencamp der Tagebau-Gegner am Hambacher Forst illegal ist. Eine Revision wollte das Gericht nicht zulassen. Seitdem wird immer wieder gefordert, das Camp räumen zu lassen, das auf dem Gebiet des Kreises Düren liegt.

Zuletzt tat sich damit der CDU-Landtagsabgeordnete Josef Wirtz hervor. Doch trotz des Urteils von Dezember 2016 will der Kreis Düren im Moment noch keine Räumung beantragen. Wie Josef Kreutzer, Sprecher der Kreisverwaltung, mitteilte, sei die Angelegenheit juristisch noch nicht abgeschlossen.

Der Buirer Kurt Claßen, der Eigentümer der Wiese ist, habe gegen die OVG-Entscheidung vom Dezember „Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision“ eingelegt. Dies sei dem Kreis Düren Ende Februar mitgeteilt worden. Jetzt müsse das Bundesverwaltungsgericht darüber entscheiden, ob die Nichtzulassung der Revision rechtens ist. „Wie lange das Verfahren dauert, vermag ich nicht einzuschätzen.“ Derweil gehen auch die juristischen Auseinandersetzungen um die Proteste von Kohlegegnern am Tagebau Garzweiler und wegen einer Blockade des Kraftwerkes Niederaußem weiter. Das Kraftwerk war im Dezember 2015 blockiert worden. Ein paar Monate vorher, im August 2015, waren rund 800 Kohlegegner im Rahmen der Aktion „Ende Gelände“ in den Tagebau eingedrungen. Hunderte Demonstranten wurden festgenommen.

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Den namentlich bekannten Tagebaugegnern drohen nun Strafbefehle. RWE Power will aber auf Strafanzeigen verzichten, wenn die Betroffenen erklären, nie wieder Anlagen von RWE zu betreten. Mehr als 100 solcher Unterlassungserklärungen sind schon verschickt, rund 60 sollen schon unterschrieben sein. RWE sieht darin einen Beitrag zur „Deeskalation“.

Dorothee Häußermann, Sprecherin von „Ende Gelände“, hält dies jedoch für einen Versuch, Kohlegegner unter Druck zu setzen. „Wenn ich mich weigere, die Unterlassungserklärung zu unterzeichnen, riskiere ich ein Zivilrechtsverfahren im Wert von mehreren tausend Euro.“ Zur Zeit gebe es elf solcher Verfahren vor den Landgerichten Köln und Mönchengladbach. Häußermann wirft den Gerichten vor, den Streitwert ungewöhnlich hoch angesetzt zu haben, damit die möglichen Kosten für die Angeklagten auf bis zu 8000 Euro getrieben werden.

Für 2017 hat „Ende Gelände“ gleich zwei Massenaktionen rund um den Tagebau Garzweiler angekündigt: einmal im August, wenn dort wieder ein Klimacamp stattfinden soll, und im November während der internationalen UN-Klimakonferenz in Bonn.

Für Samstag hatte „Ende Gelände“ zu einer Protestaktion in Köln aufgerufen. Nach Angaben der Kohlegegner waren etwa 100 Teilnehmer gekommen, um die Gleise der Kohlebahn im Stadtwald zu blockieren.

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