Gericht29-jähriger Pulheimer soll Ex-Freundin vergewaltigt haben

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Symbolbild

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Pulheim/Köln – Es war keine alltägliche Szene, die sich am Freitagmorgen in Saal 7 des Kölner Landgerichts abgespielt hat. Nachdem ein Wachtmeister einen Pulheimer, 29 Jahre alt, in den Sitzungssaal geführt hatte, setzte sich die Mutter des wegen Vergewaltigung und Nachstellung beschuldigten Mannes gleich mit auf die Anklagebank.

Der Vorsitzende Richter genehmigte den ungewöhnlichen Beistand, da die aus Rumänien stammende Frau, die zum Prozess extra aus ihrer Wahlheimat Italien angereist war, so auch den Ausführungen der Dolmetscherin folgen konnte, die zwischen Mutter und Sohn platziert war.

Die Hauptvorwürfe stammen aus dem Mai 2014. Nach einem Ausflug zum Fühlinger See in Köln soll der Angeklagte seine damalige Lebensgefährtin brutal zum Sex gezwungen haben. Die Geschädigte habe gefleht, dass ihr Freund aufhöre. Doch der habe sie nur beschimpft, geschlagen und seine Handlungen fortgesetzt. Angezeigt hat die Frau den Vorfall erst etwa zwei Jahre später. Die Beziehung bestand noch einige Zeit fort, es kam ein gemeinsames Kind zur Welt.

Während die mutmaßliche Vergewaltigung als strittig gilt und hier Aussage gegen Aussage steht, sind weitere Anklagepunkte sehr genau dokumentiert. Laut Anklage kam es im Januar 2016 nach der Trennung bei einem Gespräch um die Anerkennung der Vaterschaft zum Streit.

Quer durch Pulheim verfolgt

Als die Geschädigte mit ihrem Auto von der Wohnung des Angeklagten wegfuhr, verfolgte der sie. „Quer durch Pulheim“, wie es der Staatsanwalt formulierte. Während der Fahrt rief die Frau bei der Polizei an. Die Beamten rieten ihr, zur Wache Pulheim zu kommen. Anhalten konnte sie dort aber nicht, denn der Verfolger rammte immer wieder das Heck ihres Wagens. „Die Geschädigte kreiste um die Polizeiwache“, so der Ermittler, schließlich konnten Beamte sie ins Gebäude lotsen. Als Polizisten den Angeklagten in der Nähe stellten, beleidigte er sie wüst und drohte, ein Messer einzusetzen. Er wurde fixiert.

Das Opfer erreichte eine einstweilige Verfügung, wonach sich der Vater ihres Kindes ihr nicht mehr nähern durfte. Er soll aber noch mehrfach an der Wohnadresse der Ex aufgetaucht sein und von der Polizei ausgesprochene Platzverweise ignoriert haben. Er haber Münzen und Steine gegen das Fenster ihrer Wohnung geworfen und sei wiederholt auf den Balkon geklettert.

Der Fall wurde Ende vergangenen Jahres bereits vor dem Amtsgericht Bergheim verhandelt. Hier hatte der Angeklagte die Verhandlung aber mit unflätigen Äußerungen so sehr gestört, dass der Richter den Prozess abbrach. Da der Vorsitzende eine mögliche Unterbringung des Beschuldigten in der Psychiatrie in Betracht zog, verwies er das Verfahren ans Landgericht. Verteidiger Christoph Klein beantragte die Rückverweisung ans Amtsgericht, was der Kölner Richter ablehnte. Es sind noch fünf Verhandlungstage geplant.

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