PulheimBürgerinitiative Abteipassage scheitert vor dem Oberverwaltungsgericht

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Die Abteipassage ist verwaist, die Treppe zu dem ehemaligen Hotel ist durch einen Zaun versperrt. Die meisten Geschäfte sind inzwischen geschlossen.

Die Abteipassage ist verwaist, die Treppe zu dem ehemaligen Hotel ist durch einen Zaun versperrt. Die meisten Geschäfte sind inzwischen geschlossen.

Pulheim-Brauweiler – Die Bürgerinitiative Abteipassage Brauweiler ist nun auch vor dem Oberverwaltungsgericht Münster (OVG) gescheitert. Der 15. Senat hat die Berufung abgelehnt, die Initiator Dr. Amadeus Franke und seine Mitstreiter gegen ein Urteil des Verwaltungsgerichtes Köln eingelegt hatten (Az: 15 A 4306/19). Sie sei unbegründet, das von der Initiative angestrengte Bürgerbegehren sei unzulässig.

Die Initiative hatte es mit dem Ziel angestrengt, die Abteipassage in ihrer jetzigen Form zu erhalten. Die neue Eigentümerin will sie bekanntlich abreißen und durch ein dreigeschossiges Wohn- und Geschäftshaus – das sogenannte Abtei-Quartier – mit einem Supermarkt und einigen Ladenlokalen im Erdgeschoss ersetzen.

Anders als erhofft

Noch im Oktober 2019 hatte Amadeus Franke recht zuversichtlich geklungen. Er hatte „tatsächlich eine Chance gesehen, dass das OVG Münster zu einer anderen Einschätzung als das Verwaltungsgericht Köln kommt“. Doch es kam anders.

Der 15. Senat hält das Bürgerbegehren für unzulässig, „weil seine Begründung in wesentlicher Hinsicht unrichtig ist“. Die Richter führen aus, dass sie den Blick „für die prinzipielle Ergebnisoffenheit des laufenden beziehungsweise noch durchzuführenden Bauleitplanverfahrens“ verstelle. In einem Bauleitplanverfahren hätten die Bürger durchaus die Möglichkeit, Kritik an der Planung zu äußern und auf Änderungen hinzuwirken. Die Begründung der Bürgerinitiative erzeuge allerdings den Eindruck, dass „effektive Einwirkungsmöglichkeiten auf die Planung“ nicht mehr bestünden. Es treffe auch nicht zu, dass der Aufstellungsbeschluss mögliche neue Konzepte unmöglich mache. Die Bürger könnten alternative Konzepte zum Gegenstand des Bauleitplanverfahrens machen. Die Begründung des Bürgerbegehrens habe dies außer Acht gelassen und abweichend dargestellt.

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Die Bürgerinitiative habe somit mit ihrer Begründung „den Bereich der zulässigen (zuspitzenden) Wertungen, Schlussfolgerungen oder Erwartungen verlassen.

„Das ist in unseren Augen eine politische Entscheidung“, sagte Amadeus Franke. Das Oberverwaltungsgericht Münster sei parteipolitisch festgelegt. Weitere juristische Schritte werde die Initiative nicht einlegen. „Aber wir werden das Verfahren sehr kritisch begleiten.“

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