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Rheinisches Revier als Atommüllendlager?Landesregierung äußert sich zu den Gerüchten

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Nach Mitteilung der Landesregierung kommt der Tagebau Hambach ebenso wenig wie andere Flächen des Rheinischen Reviers für ein atomares Endlager in Betracht.

Nach Mitteilung der Landesregierung kommt der Tagebau Hambach ebenso wenig wie andere Flächen des Rheinischen Reviers für ein atomares Endlager in Betracht.

Rhein-Erft-Kreis – Das Zitat ließ aufhorchen. Wolfram König, Präsident des Bundesamtes für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung, betrachtete ausgekohlte Tagebaue im Rheinischen Revier als durchaus mögliche Standorte für ein Atommüllendlager. „Braunkohle-Gebiete sind im ersten Schritt nicht per se aus der Betrachtung herausgenommen, Tagebaue gehen ja nicht in große Tiefen“, sagte König der Rheinischen Post.

Für den Aachener SPD-Landtagsabgeordneten Stefan Kämmerling war die Aussage Anlass, der Landesregierung eine Kleine Anfrage zu stellen. Er wollte unter anderem wissen, ob die Braunkohlentagebaue tatsächlich bei der Suche nach Standorten für nukleare Endlager eine Rolle spielen – und „inwiefern die Landesregierung die Planungen für die Restseen der Tagebau wegen der Suche nach einem Endlager für Atommüll stoppen“ werde.

Zwischenbericht: Rheinisches Revier wird nicht erwähnt

Die Antwort der Landesregierung fiel eindeutig aus. Die Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE), die die Suche nach möglichen Standorten leite, habe in einem Zwischenbericht bereits Teilgebiete vorgestellt, die aus geologischer Sicht in Frage kommen. „Im Zwischenbericht Teilgebiete findet das Rheinische Braunkohlerevier keine Erwähnung, weder im Berichtstext noch in den kartographischen Darstellungen“, heißt es in der Antwort. „Damit ist das Rheinische Revier nicht Gegenstand der weiteren Schritte der Standortsuche und -auswahl für ein Endlager, sodass auch die Gestaltung des Strukturwandels, die Rekultivierung oder die Planungen für Restseen davon nicht beeinflusst werden.“

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Das Rheinische Revier befinde sich „weit außerhalb der im Zwischenbericht der BGE für Nordrhein-Westfalen ausgewiesenen Teilgebiete. Die weiteren Schritte der Standortauswahl würden sich auf die genannten Teilgebiete konzentrieren. Als so genannte Wirtsgesteine, in denen Atommüll gelagert werden könne, kommen Steinsalz, Tongestein oder Kristallingestein in Frage.

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