Ergebnisse und GrafikenSo hat Neunkirchen-Seelscheid bei der Bundestagswahl gewählt

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Bundestagswahl

Ein Muster-Stimmzettel für den Wahlkreis 97 bei der vergangenen Bundestagswahl

Neunkirchen-Seelscheid – Auf dieser Seite finden Sie Fakten zur Bundestagswahl am 26. September 2021 in Neunkirchen-Seelscheid. Sie finden hier während und nach dem Wahlabend die Ergebnisse für die Gemeinde Neunkirchen-Seelscheid.

Neunkirchen-Seelscheid gehört zur Bundestagswahl 2021 zum Wahlkreis 97 – Rhein-Sieg-Kreis I. Alle abgegebenen Stimmen zählen also in das Ergebnis für den Wahlkreis 97. Informationen zum Gesamtergebnis auf Bundesebene finden Sie hier.

Wahlergebnis Neunkirchen-Seelscheid

Hier finden Sie über den gesamten Wahlabend und danach die Wahlergebnisse aus Neunkirchen-Seelscheid.

Alles zum Thema Deutscher Bundestag

Ergebnis Erststimmen

Ergebnis Zweitstimmen

Informationen vor dem Wahltag

Wen kann ich in Neunkirchen-Seelscheid direkt wählen?

Mit der Erststimme entscheiden Sie, wer den Wahlkreis im Bundestag direkt vertreten soll. Die Liste der Kandidatinnen und Kandidaten finden Sie auf der Seite zu Ihrem Wahlkreis, Wahlkreis 97 – Rhein-Sieg-Kreis I.

Welche Partei kann ich im Rhein-Sieg-Kreis wählen?

Mit der Zweitstimme wählen sie eine Partei und bestimmen damit deren Bedeutung im Bundestag mit. In NRW stehen 27 Landeslisten auf dem Stimmzettel.

Wie wähle ich bei der Bundestagswahl in Neunkirchen-Seelscheid?

Es gibt drei Möglichkeiten zu wählen: die Wahl am Wahltag im Wahllokal (Urnenwahl), die Briefwahl oder bereits vor dem eigentlichen Wahltermin im Wahlbüro.

Wie erfahre ich, ob ich wählen darf?

Sie dürfen wählen, wenn sie am Wahltag 18 Jahre alt sind, Deutsche oder Deutscher sind und mindestens seit dem 26. Juni in Deutschland wohnen oder sich sonst gewöhnlich im Wahlgebiet aufhalten.

Sie erhalten eine Wahlbenachrichtigung per Post einige Wochen vor dem Wahltermin mit allen Informationen zur Stimmabgabe.

Was tue ich, wenn ich keine Wahlbenachrichtigung erhalten habe?

Sollten Sie keine Wahlbenachrichtigung erhalten, aber eine erwartet haben, wenden Sie sich an das Wahlbüro unter 02247-303-319.

Auch ohne Wahlbenachrichtigung können Sie wählen – per Vorlage des Ausweises in Ihrem Wahlbüro, sofern Sie im Wählerverzeichnis eingetragen sind. Sollten Sie sich unsicher sein, ob Sie dort eingetragen sind, können Sie sich ebenfalls an das Wahlbüro unter 02247-303-319 wenden.

Wann kann ich im Wahllokal wählen?

Mit der Benachrichtigung können Sie in ihrem Wahllokal am Wahltag, dem 26. September 2021, zwischen 8 und 18 Uhr Ihre Stimme abgeben. 

Briefwahl in Neunkirchen-Seelscheid – Wie wähle ich per Post?

Seit dem 23. August können Sie Briefwahlunterlagen online oder schriftlich (per Brief an das Wahlamt, Rathaus Neunkirchen, Zimmer 222, oder per E-Mail) beantragen. Die Anforderung der Briefwahlunterlagen sollte bis 22. September erfolgen.

In Ihren Wahlunterlagen ist ein Antrag auf Briefwahl enthalten, den Sie zurücksenden können. Es ist keine Begründung nötig, weshalb Sie per Brief wählen möchten. Sie erhalten die Briefwahlunterlagen dann zugeschickt.

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Das Briefwahlbüro im Rathaus, wo Wählerinnen und Wähler die Briefwahlunterlagen beantragen und direkt wählen können, ist seit dem 19. August bis zum Wahltag zu den gewohnten Öffnungszeiten des Rathauses besetzt.

Die Briefwahl endet am 24. September 2021 um 18 Uhr. 

Direktwahl in Neunkirchen-Seelscheid – Wie wähle ich vorab?

Ab sofort ist im Wahlbüro im Rathaus in Neunkirchen, Hauptstraße 78 im Zimmer 219 die Wahl mit den Briefwahlunterlagen auch vor Ort bereits möglich.

Wann ist das Wahlbüro in Neunkirchen-Seelscheid geöffnet?

Öffnungszeiten:

  • Montag bis Freitag: von 8.30 Uhr bis 12 Uhr
  • Montag: von 14 Uhr bis 18 Uhr
  • Donnerstag: von 14 Uhr bis 16 Uhr 
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