Coronavirus-PandemieSankt Augustiner Flüchtlingsunterkunft ist erneut Hotspot

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Die Flüchtlingsunterkunft in Sankt Augustin war bereits im Sommer 2020 Schauplatz eines größeren Coronavirus-Ausbruchs. Jetzt sind erneut viele positive Infektionstests gemeldet worden. 

Rhein-Sieg-Kreis – Die Zentrale Unterbringungseinrichtung (ZUE) für Geflüchtete in Sankt Augustin ist erneut Schauplatz eines größeren Corona-Ausbruchs. Eine Bewohnerin und ihr Mann hätten sich angesteckt, sagte am Freitag Ralf Thomas, Leiter der Covid-Fachstelle der Kreisverwaltung. Und: „Wir wissen, dass es im Wachdienst und im Sozialen Dienst weitere Positive gibt.“

Insgesamt gebe es 17 oder 19 nachgewiesene Infektionen, in Abstimmung mit der Bezirksregierung als Betreiber der Unterkunft werde angestrebt, Abstriche bei allen Bewohnern und Beschäftigten zu nehmen.

Über eine mögliche Abriegelung der ehemaligen Medienzentrale der Bundeswehr müsse die Bezirksregierung entscheiden. Im Mai 2020 waren mehr als 160 Bewohner und Beschäftigte in der Einrichtung positiv getestet worden.

Landrat sieht bei Ausgangsbeschränkungen Bürgermeister am Zug

Unterdessen erklärte Landrat Sebastian Schuster, dass es von seiten des Kreises keine Allgemeinverfügung für Ausgangsbeschränkungen geben werde. „Die Lage ist besorgniserregend“ sagte Schuster mit Blick auf die weiterhin steigenden Infektionszahlen. „Man sollte nicht warten auf das Infektionsschutzgesetz aus Berlin“.

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Gleichwohl seien frühere Verfügungen zum Beispiel im Fall Tönnies gerichtlich gekippt wurden, da sie zu unspezifisch waren und auf lokale Gegebenheiten nicht eingingen. „Die können das gerne machen“, sagte Schuster mit Blick auf die Bürgermeister und Bürgermeisterinnen in den 19 Kreiskommunen. Bei der Zusammenkunft des Krisenstabes am Montag werde eine Ausgangssperre nicht Thema sein, wohl aber eine Entscheidung über das weitere Vorgehen im Einzelhandel.

Gelassen reagierte Sebastian Schuster auf eine Dienstaufsichtsbeschwerde der SPD. Gegenstand der Beschwerde ist zum einen die Vergabe von 200 Impfterminen an Personen, die sich am Osterwochenende per Mail an die Kreisverwaltung gewendet hatten. „Willkürlich“ vergebe der Landrat Termine „an jene, die sich laut genug bei ihm beschweren“; auch die Impfreihenfolge sei dabei nicht beachtet worden.

Auch bei der Vergabe von 1500-IDs – Zugangscodes für die Terminvergabe im Internet – an die Kommunalverwaltungen sei das geschehen. „Nur für Personal der Priorisierungsgruppe 2“, so Schuster am Freitag, seien diese Angebote auf dringende Bitte der Verwaltungschefs in den Kommunen gemacht worden.

Für die Einhaltung der Impfreihenfolge seien die Verwaltungschefs der Kommunen verantwortlich. In der Kreisverwaltung seien „die einzigen, die geimpft werden konnten und wurden, die Mitarbeiter im öffentlichen Gesundheitsdienst.“

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