Als Teppichverkäufer ausgegebenBetrüger stehlen Seniorin wertvollen Goldschmuck

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Goldschmuck Symbol

Symbolbild

Eitorf – Trickbetrüger haben sich am am Mittwoch, den 28. August bei einer Seniorin aus Eitorf als Teppichhändler ausgegeben und Goldschmuck im Wert von mehreren tausend Euro gestohlen.

Nachdem sie sich telefonisch angekündigt hatten, vereinbarte die Geschädigte mit den beiden Männern ein Treffen in ihrer Wohnung. Sie zeigten ihr einige Teppiche, die in Gold bezahlt werden sollten. Dazu nahm die Seniorin aus einem verschlossenen Tresor Goldschmuck und zeigte ihn den Männern, die zunächst kein Interesse daran hatten. Die Eitorferin verschloss den Schmuck wieder im Tresor. Anschließend ging sie mit einem der Männer in das erste Obergeschoss, um ihm einen ihrer eigenen Teppiche zu zeigen und zum Verkauf anzubieten. 

Trick-Anrufe – So verhalten Sie sich richtig

Enkeltrick, Falsche Polizisten – Verhalten bei Betrugsanrufen

Betrüger versuchen immer wieder, an Geld oder Wertgegenstände zu gelangen, in dem sie die Gutgläubigkeit von Menschen ausnutzen. Besonders oft wird das bei Seniorinnen oder Senioren versucht. Die Polizei informiert auf ihrem Beratungs-Portal über die häufigsten Maschen und erklärt, wie man sich bei einem Betrugsverdacht korrekt verhält. 

Enkeltrick

„Rate mal, wer hier spricht“ – So beginnen Betrüger den sogenannten Enkeltrick oft. Personen geben sich als Enkel oder Verwandte aus, die in einer besonders misslichen Lage stecken und dringend Geld brauchen: oft auch mit wiederholten Anrufen. Willigt das Opfer ein zu zahlen, wird ein Bote angekündigt, um Bargeld abzuholen. 

Die Polizei rät: Fordern Sie den Anrufer auf, den Namen selbst zu nennen. Erfragen Sie von sogenannten Verwandten, die sie nicht kennen Dinge, die nur ein Mitglied Ihrer Familie wissen kann. Lassen Sie sich nicht unter Druck setzen und sprechen Sie mit anderen über einen Anruf, der Sie misstrauisch macht. Informieren Sie unverzüglich die Polizei unter 110, wenn sie einen Anruf bekommen, der Sie verdächtig macht.

Und am allerwichtigsten: Übergeben Sie niemals Geld oder Wertsachen an unbekannte Personen. 

Betrug durch falsche Polizisten

Als Polizisten geben sich Betrüger nicht nur am Telefon aus. In manchen Fällen stehen sie auch mit gefälschten Dienstausweisen vor der Haustür oder verschicken falsche Haftbefehle mit Zahlungsaufforderungen und Drohungen, in Haft zu kommen, falls dem nicht Folge geleistet wird. 

Die Polizei rät: Lassen Sie grundsätzlich keine Unbekannten in Ihre Wohnung. Fordern Sie immer den Dienstausweis von Menschen, die sich als Amtspersonen ausgeben und bei dem geringsten Zweifel rufen Sie die Behörde an, von der der Unbekannte kommen will. Um sicher zu bleiben, lassen Sie den Unbekannten vor ihrer geschlossenen Tür warten, während Sie sich die Telefonnummer beispielsweise von der Auskunft geben lassen. 

Außerdem wichtig: Die Polizei wird Sie niemals um Geldbeträge bitten, um Haft zu verhindern. Geben Sie am Telefon keine Details zu ihrem Vermögen preis und lassen Sie sich nicht unter Druck setzen. Im Zweifel: einfach auflegen. 

Falsche Gewinnversprechen

Seit 2010 steigt die Zahl der Strafanzeigen wegen Betrugs mit Gewinnversprechen kontinuierlich, wie die Polizei auf ihrem Betrugs-Portal schreibt. Die Details der Anrufe variieren, aber die Methode bleibt ähnlich.

Opfer werden angerufen oder per E-Mail kontaktiert mit der freudigen Nachricht, ein Gewinnspiel gewonnen zu haben. Die „Gewinner“ sollen sich dann bei Personen melden, die sich als Rechtsanwälte oder Notare ausgeben, um ihren Preis einzulösen – gegen eine Bearbeitungsgebühr oder über eine kostenpflichtige Hotline. Besonders kritisch: Betrüger nutzen spezielle Technik, um die angezeigte Nummer zu fälschen, sodass es so aussieht, als käme der Anruf tatsächlich von einer Anwaltskanzlei oder ähnlichem. 

Was sie tun sollten, wenn sie mit einem Gewinnversprechen kontaktiert werden: Zu aller erst überlegen Sie – Haben Sie in der letzten Zeit überhaupt an einer Lotterie teilgenommen? Geben Sie niemals Geld aus, um einen Gewinn einzufordern oder wählen Nummern, die gebührenpflichtig sind. Diese erkennen Sie an den Vorwahlen: 0900, 0180, 0137. Geben Sie keine persönlichen Informationen wie Kreditkartennummern weiter. Erkundigen Sie sich nach den Verantwortlichen des Gewinnspiels und überprüfen sie Name und Adresse, wenn Ihnen diese genannt werden. Kontrollieren Sie regelmäßig ihre Telefonrechnung. Und lassen Sie sich am Telefon nicht unter Druck setzen. Um einen angeblichen Vertragsabschluss zu widerrufen, können Sie Vordrucke nutzen, die von der Verbraucherzentrale zur Verfügung gestellt werden. 

Nachdem der Mann auch hier keinen Kauf abschließen wollte, verließ er die Wohnung zusammen mit seinem Begleiter wieder. Erst danach stellte die Seniorin fest, dass der Goldschmuck, den sie den Männern vorher noch gezeigt hatte, fehlte. Nach Angaben der Polizei hatte er einen Wert von mehreren tausend Euro. „Vermutlich hatten die Täter die Geschädigte derart beeinflusst, dass sie den Schrank nicht ordnungsgemäß verschlossen hatte“, erklärt die Polizei das Vorgehen der Betrüger.

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Nach den beiden Männern wird jetzt gefahndet. Sie waren laut der Beschreibung der Geschädigten zwischen 1,70 Meter und 1,80 Meter groß, gepflegt und dunkelhaarig. Einen der Männer schätzt sie auf etwa 30 Jahre alt, den anderen auf zwischen 60 und 70 Jahre. Die Geschädigte beschreibt weiter, dass sie davon ausgeht, dass die Betrüger aus der „Region Persischer Golf“ stammen.

Zum Vorgehen von Trickdiebinnen und -Dieben informiert die Polizei außerdem wie folgt: 

„Für Trickdiebinnen und Trickdiebe, die in Wohnungen aktiv werden, gibt es nur ein einziges ernsthaftes Hindernis, das sie überwinden müssen, um zum Erfolg zu kommen: die gesperrte oder geschlossene Wohnungstür!

Tricktäter sind erfinderisch und schauspielerisch begabt. So denken sie sich immer neue Szenarien aus. Alle bekannten Täter-Arbeitsweisen lassen sich jedoch auf drei Grundmuster zurückführen:

1. Das Vortäuschen einer Notlage, die scheinbar eine Hilfeleistung oder Unterstützung durch das Opfer in der Wohnung erfordert.

2. Das Vortäuschen einer offiziellen Funktion, die den Täter vermeintlich zum Betreten der Wohnung berechtigt.

3. Das Vortäuschen einer persönlichen oder geschäftlichen Beziehung zum Opfer, die eine Einladung zum Betreten der Wohnung nahe legt.

Machen Sie bei Fremden keine Angaben zu Ihren Vermögensverhältnissen. Ziehen Sie ein Familienmitglied oder eine Vertrauensperson hinzu. Bleiben Sie stets misstrauisch und rufen Sie im Zweifelsfall die Polizei über den Polizeiruf 110.“ (pic)

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