Zu Geldstrafe verurteiltMann filmt nackte Frau heimlich auf Campingplatz in Windeck

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Richterin beendete das Verfahren wegen Beleidigung.

Richterin beendete das Verfahren wegen Beleidigung.

Windeck/Waldbröl – Eine Geldstrafe in Höhe von 1000 Euro muss ein 49 Jahre alter Waldbröler zahlen, weil er auf einem Campingplatz bei Windeck-Dattenfeld Nacktfotos und Filmaufnahmen von einer 47-Jährigen gemacht hatte – ohne das diese davon etwas wusste. Die Staatsanwaltschaft warf dem Beschuldigten vor, den höchstpersönlichen Lebensbereich der Frau verletzt zu haben. Das Amtsgericht in Waldbröl sprach ihn am Ende schuldig.

In der Zeit von Anfang 2018 bis zum Herbst 2019 soll der Mann die Aufnahmen wissentlich und unbefugt anderen zugänglich gemacht haben. Auch soll er intime Handlungen in einem Wohnwagen auf dem Campingplatz sowie in seiner Waldbröler Wohnung gefilmt und diese Bilder dann per E-Mail sowohl an den Ehemann der Waldbrölerin als auch an deren Tochter geschickt haben. Allerdings habe das Opfer, die fotografierte Frau, diese Mails rechtzeitig löschen können.

Gericht: Angeklagter räumt die Tat ein und zeigt Reue

Mit Scham räumte der Angeklagte die Vorwürfe ein und schilderte, dass er sich damals von der Frau gekränkt gefühlt habe. „Ich hatte das Gefühl, selbst das Opfer zu sein.“ Inzwischen habe er Therapien und Entgiftungen absolviert, um seine Depressionen und seine Alkoholsucht in den Griff zu bekommen. Jetzt spüre er Mitgefühl für andere und habe das Bewusstsein, den Betroffenen etwas Barbarisches angetan zu haben.

Vor etwa vier Jahren habe er die Frau im Internet kennengelernt. Anfangs sei es bei Spazierengängen und Kaffeetrinken geblieben, später sei es intim geworden. Er habe sogar überlegt, seine Frau zu verlassen, doch habe er das wegen seinen minderjährigen Kinder nicht übers Herz gebracht. „Die Videos sollten dokumentieren, dass es einen Menschen gibt, der mich bewundert. Es waren Beweise, dass ich geliebt werde.“ Nachdem er sich aber nicht von seiner Familie trennen wollte, habe sich das Verhältnis langsam abgekühlt. Da sei er eben zum Angriff übergegangen: „Ich hatte Angst, verlassen zu werden.“

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Erst durch die Mails habe sie überhaupt von den Aufnahmen erfahren, führte die Frau im Zeugenstand aus. „Ich hatte Angst, dass er meinem Kind etwas antut – die Mails klangen sehr bedrohlich.“ Mit dem Vorfall abschließen könne die Waldbrölerin nicht: „Es bleibt immer etwas hängen.“ Sie habe Angst, dem Mann erneut zu begegnen. „Ich möchte nicht, dass jemand anderem so etwas widerfährt.“

Aufgrund der positiven Entwicklung des Angeklagten beantragte dessen Verteidiger, das Verfahren einzustellen. Doch damit waren weder Richter, noch Staatsanwalt einverstanden: Dafür seien die Vorwürfe zu schwerwiegend. In seinem Urteil folgte Richter René Dabers dem Antrag des Staatsanwalts und verurteilte den Mann zu einer Geldstrafe von 40 Tagessätzen zu jeweils 25 Euro. Positiv bewertete er dessen Geständigkeit und die glaubhafte Reue.

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