Gewerbsmäßiger BetrugLandgericht Bonn rollt Millionen-Prozess gegen Baulöwen neu auf

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Akten_Amtsgericht_Siegburg

Ein Saal im Siegburger Amtsgericht

Bonn/Niederkassel – Nach drei Jahren geht alles wieder zurück auf Start: Am 31. Januar 2019 hatte das Bonner Landgericht in einem millionenschweren Prozess, der sieben Monate und 27 Verhandlungstage gedauert hatte, einen Bauunternehmer aus Niederkassel zu vier Jahren und drei Monaten Haft verurteilt. Vorgeworfen wurden dem hocherfolgreichen Geschäftsmann, der einer türkischen Bauunternehmer-Dynastie entstammt, das Vorenthalten und Veruntreuen von Sozialabgaben, gewerbsmäßiger Betrug sowie Steuerhinterziehung.

Der Schaden für die Sozialkasse: 11, 5 Millionen Euro. Das sei die Summe, so hieß es im Urteil, die der Angeklagte zwischen 2007 und 2013 an den Steuerbehörden und Rentenkasse vorbeigeleitet habe.

Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe hob das Urteil jetzt in Teilen auf und verwies es zur Neuverhandlung an eine andere Bonner Wirtschaftsstrafkammer.

Schuldspruch an sich rechtskräftig

Die obersten Richter bemängelten verschiedene Aspekte, wobei der Schuldspruch an sich rechtskräftig ist: Beispielsweise sei die Höhe der Sozialversicherungsbeiträge nicht richtig berechnet, oder durch Änderung in der Rechtsprechung seien Strafvorwürfe verjährt; auch sei nicht ausreichend geklärt worden, inwieweit die Behörden getäuscht wurden.

Der Angeklagte – so der zentrale Vorwurf – hatte die Bauarbeiter für seine deutschen Bauprojekte allesamt aus der Türkei einfliegen lassen, aber in Deutschland keine Sozialabgaben abgeführt. Der studierte Bauingenieur glaubte sich damit im Recht, er hatte sich auf das deutsch-türkische Sozialabkommen berufen, das 2002 sogar auf seine eigene Initiative zustande gekommen war.

Die Bedingung des Vertragswerks jedoch: Nur wenn der Hauptsitz des Unternehmens sich in der Türkei befindet, können die Bauarbeiter nach Deutschland entsendet werden.

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Aber das – so die Ermittler – war nur mit Hilfe seines Bruders, der in der Türkei lebt, vorgetäuscht worden. Der Staatsanwalt hatte für das „mafiöse Konstrukt“ damals sogar siebeneinhalb Jahre gefordert.

Am Montag ist der Millionen-Prozess vor der 7. Großen Strafkammer nun ein zweites Mal gestartet: Vorerst sind nur drei Verhandlungstage angesetzt, aber es deutet sich an, dass auch dieses Verfahren lange dauern wird: Der Aufklärungsbedarf sei groß, so die Kammervorsitzende gleich zu Beginn des zweiten Runde.

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