Große Anhörung im SeptemberFluglärmgegner wollen in Köln protestieren

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Auf dem Dach der Grundschule Hennef-Happerschoß kontrolliert Helmut Schumacher ein Fluglärm-Messgerät.

Auf dem Dach der Grundschule Hennef-Happerschoß kontrolliert Helmut Schumacher ein Fluglärm-Messgerät.

Rhein-Sieg-Kreis – Bei 16.000 schriftlichen Einwendungen aus der ganzen Region Köln/Bonn kann es kein kleiner Rahmen sein für die Anhörung im Flughafen-Planfeststellungsverfahren. Auch wenn vermutlich nicht so viele Bürger kommen werden, wie Unterschriften geleistet haben. Weil man das aber nie genau weiß, hat die für Luftaufsicht zuständige Bezirksregierung Düsseldorf den großen Sartory-Saal in Köln gemietet, gleich für fünf Tage hintereinander.

Dem Termin 17. September sehen die Fluglärmgegner in der Region mit Spannung entgegen. Für sie geht es nämlich nicht nur vordergründig um die vom Airport im Verfahren beantragten Genehmigungen für Vorfeldverbindungen und Vorhaben wie ein neues Parkhaus, neue Frachthalle, ein Hotel mit Konferenzzentrum sowie Terminal-2-Anbau.

Die Airport-Kritiker sehen vielmehr die Möglichkeit, erstmals in einem geordneten vorgeschriebenen Verfahren ihre ganze Kritik bezüglich Lärmschutz, Gesundheit und Nachtruhe einzubringen. Vor Gericht sind Lohmar, Siegburg, Hennef und andere Kommunen sowie Bürger als Einzelkläger nämlich in den vergangenen Jahrzehnten immer wieder gescheitert.

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Kampf mit Juristen und Experten

Lohmar und Siegburg haben für das jetzige Verfahren den international bekannten Flughafenkritiker Dieter Faulenbach da Costa beauftragt, bekannt auch von den Kämpfen um die Großflughäfen Frankfurt und Berlin. In seinem 62-seitigen Gutachten, das als Einwendung der zwei Städte im Kölner Verfahren vorliegt, bemängelt er, es gebe keine „nachvollziehbare Bewertung der gesundheitlichen Gefahren des Flugbetriebs“. Zudem unterstützen Lohmar und Siegburg mit dem Berliner Rechtsanwalt Hans-Peter Vierhaus einige ihrer Bürger mit besonderen Einwendungen.

Derweil legte der Hennefer Fluglärmexperte Helmut Schumacher seinen aktuellen Fluglärmbericht für Hennef vor, der auch die Situation in der Region beleuchtet. Demnach hat sich nach Daten des Flughafens seit 2014 der Nachtflugverkehr (22 bis 6 Uhr) für Fracht und Passagiere um 17 Prozent, in der Kernruhezeit (0 bis 5 Uhr) um 19 Prozent und in dieser besonders schlafrelevanten Phase allein der heftig kritisierte Passagierverkehr um 14 Prozent gesteigert (siehe Tabelle).

„Krachend gescheitert“ sind deshalb für Schumacher die Airport-Beteuerungen, durch höhere Gebühren in der Nacht die Starts und Landungen auf den Tag verdrängen zu wollen. In Frankfurt seien beispielsweise für das MD 11-Fracht-Großflugzeug in der tiefen Nachtzeit 3512 Euro, in Düsseldorf sogar 49.000 Euro für einen kompletten Umlauf (Start plus Landung) von den Airlines zu berappen.

Schumacher: „In Köln gibt man sich dagegen mit läppischen 925 Euro zufrieden.“ Der Vergleich sei grundsätzlich ungeeignet, entgegnet der Kölner Airport-Pressesprecher Alexander Weise. In Düsseldorf und Frankfurt existiere ein Nachtflugverbot, in Köln/Bonn nicht. Zudem sei der vor Jahren für MD 11 mehr als verdreifachte Lärmzuschlag auch nur einer unter mehreren Bestandteilen der Start- und Landegebühr.

Für Schumacher, der sich als Ortsverbands-Chef der Lärmschutzgemeinschaft Flughafen Köln/Bonn engagiert, ist die Nachtfluglärmbelastung in Köln/Bonn deutschlandweit „als einmalig einzustufen“.

Mit den offiziellen Flugspuraufzeichnungen vom 26. März 2018 zeigt Schumacher für die Anflugrichtung aus Südost, wie sich die Maschinen über Hennef-Uckerath/Lichtenberg (blauer Kreis in der Grafik) 17 Kilometer vor der Landung bündeln und weiter auf einer Linie im Sinkflug über Hennef, Siegburg und Lohmar immer niedriger dem Airport nähern. Unter den 187 aus Südost landenden Maschinen kamen an dem Datum allein 52 in der Nacht. Je nach Windlage ändert sich die Anflugrichtung.

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Die Anhörung

Im großen Sartory-Saal Köln sei zur Anhörung Platz für 850 Menschen. Sollte der Andrang größer sein, bestehe die Möglichkeit, andere Säle zu nutzen, sagte die Bezirksregierung Düsseldorf auf Anfrage. Vom 17. bis 21. September sei der Saal reserviert. Gebe es mehr Zeitbedarf, so werde die Anhörung „ab dem 24. September an gleicher Stelle fortgesetzt“. Am ersten Tag, 17. September, soll ab 8 Uhr Registrierung und Einlass sein, die Erörterung um 10 Uhr beginnen, an Folgetagen jeweils um 9 Uhr, Schluss gegen 17 Uhr.

Wie viele Menschen kommen werden, ist unbekannt. Es besteht keine Anmeldepflicht. 15.800 schriftliche Einwendungen und 43 Stellungnahmen von Behörden und anerkannten Vereinigungen sind bis Fristende im Dezember 2017 bei der Bezirksregierung eingegangen. Die Lärmschutzgemeinschaft Köln/Bonn hatte das jetzige Verfahren durch zwei Musterkläger in siebenjährigem Weg durch die Instanzen beim Bundesverwaltungsgericht Leipzig erzwungen.

Die Richter verboten dem Flughafen die Nutzung des erweiterten Vorfeldes A auf dem Airport. Deshalb muss sich der Flughafen erstmals in seiner Geschichte einem Planfeststellungsverfahren stellen. Vieles, was auf dem Airport vorher errichtet wurde, nennt die Lärmschutzgemeinschaft „Schwarzbauten“. (ca)

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