Rutschbahn-SiedlungNiederkasseler Schrägdachhäuser sind nicht denkmalwürdig

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Rutschbahn-Siedlung (1)

Die markanten Häuser der Rutschbahn-Siedlung werden nicht zu Baudenkmälern.

Niederkassel – Die Rutschbahn-Siedlung in Niederkassel-Ort erhält keinen Denkmal-Status. Einem entsprechenden Vorstoß der Stadtverwaltung hat der Landschaftsverband Rheinland (LVR) jetzt eine Absage erteilt. Dessen Rheinisches Amt für Denkmalpflege war nach einer Untersuchung des Ensembles aus 14 Einfamilienhäusern zum Ergebnis gekommen, dass die Siedlung wegen zahlreicher Eingriffe in der Vergangenheit nicht mehr die ursprüngliche architektonische Konzeption vermittelt. Dadurch sei der Denkmalwert der Siedlung nicht mehr gegeben.

Die Siedlung mit den charakteristischen Backsteinbauten verdankt ihren Namen der ungewöhnlichen Dachform. Bei den Wohnhäusern handelt es sich um klar abgegrenzte, mit Pultdächern versehenen Kuben, die nur sparsame und symmetrisch gegliederte Fensteröffnungen aufweisen. Alle Wandflächen sind einheitlich in sichtbarem roten Ziegelmauerwerk ausgeführt.

Gottfried Böhm hat die Häuser entworfen

Das Ensemble an der Sebastianstraße war Ende der 1950er-Jahre im Auftrag der katholischen Kirchengemeinde St. Matthäus und des Verbandes katholischer Siedler nach Entwürfen des renommierten Kölner Architekten Gottfried Böhm errichtet worden. Der moderne Haustyp sollte die Fortschrittlichkeit des katholischen Siedlungswesens unterstreichen.

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Böhm feiert in diesem Jahr seinen 100. Geburtstag, was die Stadtverwaltung bewogen hatte, nach einem ersten gescheiterten Versuch 1989 einen neuerlichen Vorstoß für die Unterschutzstellung zu wagen.

Stadt plant eine Erhaltungssatzung

Auch wenn die Rutschbahn-Siedlung nach Meinung der Experten keinen Denkmalwert hat, so bescheinigt ihr das Rheinische Amt für Denkmalpflege immerhin einen Erhaltungswert. Dem will die Stadt nun Rechnung tragen, in dem sie für das Ensemble eine Erhaltungssatzung plant.

Diese sieht vor, dass bauliche Veränderungen, die den Charakter der Siedlung beinträchtigen würden, von der Stadt untersagt werden dürfen. Ob eine solche Erhaltungssatzung tatsächlich erlassen wird, soll der Rat in seiner nächsten Sitzung entscheiden. Die genauen Regelungen der Satzung würden Stadtverwaltung und Planungsausschuss dann in den kommenden Wochen ausarbeiten.

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