Prozess in Siegburg22-Jährige postete Bild von Adolf Hitler auf Facebook-Seite

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Symbolbild

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Siegburg/Hennef – Wer sich ein Bildnis Adolf Hitlers daheim über Sofa hängt, wird juristisch nicht belangt. Anders sieht es aus bei einem Hitler-Foto auf der eigenen Facebook-Seite. „Ich habe nicht gewusst, dass das verboten ist“, sagte am Donnerstag die 22-Jährige, die wegen Verwendung verfassungsfeindlicher Symbole und Volksverhetzung vor Gericht stand. Als der Staatsanwalt den Strafrahmen verkündete: „Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe“, wurde der Hartz-IV-Empfängerin angst und bange. „Ich habe mir gar nichts dabei gedacht“, beteuerte sie.

Kein Schulabschluss

Das mag so gewesen sein. Ihr Facebook-Profil hatte sie mit dem Zusatz „Harvard-Studium“ geschmückt, tatsächlich hat die Angeklagte weder an der Elite-Uni noch sonstwo studiert. Sie hat 2009 die Hauptschule nach zehn Jahren ohne Abschluss verlassen und befindet sich seitdem in Maßnahmen der Arbeitsverwaltung. Zudem verbrachte sie einige Monate in der Landesklinik und in Therapie wegen ihrer Cannabis- und Kokainsucht. Seit sieben Monaten steht sie unter Betreuung, „weil sie ihre Sachen nicht in den Griff bekommen hat“, erläuterte die Betreuerin. Die Situation scheint jetzt stabiler zu sein: Im Oktober beginne sie eine Ausbildung zur Altenpflegerin.

Das Hitler-Bild und ein Zitat, das die Juden schmäht, hatte die Angeklagte ins Netz gestellt, als der Israel-Palästina-Konflikt eskalierte. Sie selbst kam gerade aus der Entgiftung, erklärte sie: „Ich war nicht ganz bei mir.“ Ihre Facebook-Kontakte nahmen das Bild zum Anlass für weitere Hetze. „Das sind Kommentare, da wird mir speiübel“, sagte Richter Dirk Oberhäuser. Er hätte die Sache auch per Strafbefehl erledigen können, schriftlich. „Ich wollte aber, dass Sie hier sitzen und ich Ihnen etwas sagen kann.“ Über die Gräueltaten der Nazis, die sechs Millionen Menschen bestialisch umgebracht hätten, mache man keine Witze. „Diese Hetze, das geht gar nicht“, redete er der jungen Frau ins Gewissen. „Sie sind ein erwachsener Mensch und für Ihr Leben verantwortlich.“

Die Angeklagte wurde zu einer Geldstrafe von 300 Euro (30 Tagessätze à zehn Euro) verurteilt, der Staatsanwalt hatte 400 Euro gefordert. „Es soll in Ihrem Portemonnaie wehtun, aber sie nicht überfordern“, sagte der Richter. Die Strafe kann sie in 25-Euro-Raten bezahlen oder in 180 Sozialstunden abarbeiten. Aufmerksam auf den Facebook-Eintrag waren die Ermittler durch einen Hennefer Verein geworden, sagte der Richter. Der Verein durchforste das Netz nach rechter Propaganda.

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