KinderpornografieFamilienvater zu einem Jahr und neun Monaten Bewährung verurteilt

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Symbolbild.

Siegburg – Über zehn Jahre hinweg sammelte der Familienvater Kinderpornografie, sortierte die Bilder und Videos und archivierte sie fein säuberlich. Mehr als 12 750 Dateien fanden die Fahnder im Frühjahr auf seinem Laptop und einem extra Server. Jetzt saß der 48-Jährige auf der Anklagebank. Seine Frau verfolgte den Prozess angespannt im Zuschauerraum und vernahm erleichtert das Urteil: Ihr Gatte muss nicht ins Gefängnis, sondern erhielt eine Bewährungsstrafe von einem Jahr und neun Monaten.

Positive Sozialprognose für Angeklagten

Der gelernte Restaurantfachmann war voll geständig. Er ist bislang strafrechtlich unbescholten; und er hat, nachdem sein Treiben aufflog, eine Therapie begonnen. Das Schöffengericht beschied ihm eine positive Sozialprognose.

Auf die Frage nach dem Warum gab es jedoch keine befriedigende Antwort. Er vermute für sich, dass er als „Spätzünder“ nicht erlebt habe, wie junge Mädchen zur Frau reiften, so dass ihn nun die Bilder von Kindern reizten. Allerdings fanden sich neben Szenen mit Elf- und Zwölfjährigen auch Fotos und Videos von deutlich jüngeren Kindern.

Unwissentlich Bilder hochgeladen

„Sind Sie pädophil?“, fragte der Vorsitzende Richter Hauke Rudat eindringlich. Kurze Pause. „Ich würde sagen: Nein.“ Er habe kein Verlangen danach, ein Kind anzufassen, sagte der Angeklagte. Dass er Verbotenes tat, das war ihm durchaus bewusst. So lud er sich heimlich die kostenlosen Dateien von einem Internetportal herunter und schob sie in für andere nicht sichtbare Ordner, die er darüber hinaus mit Passwörtern sicherte. „Meine Frau hat den Computer ja auch genutzt.“ Dass er gleichzeitig auch Fotos hochlud, die andere im Netzwerk sehen konnten, will er nicht absichtlich getan haben. Um das zu verhindern, habe er bei den Dateien ein Häkchen entfernen müssen. „Das habe ich wohl übersehen.“

So ging es in diesem Fall nicht nur um den Besitz, sondern um das Verbreiten von Kinderpornografie. Sollte sich der 48-Jährige während der dreijährigen Bewährungszeit noch einmal was zuschulden kommen lassen, muss er seine Strafe absitzen. Als Auflage muss er seine Therapie fortführen und eine Geldstrafe von 1800 Euro in Höhe seines Nettogehaltes zahlen – in Raten an den Kinderschutzbund.

Kein Hinweis auf sexuellen Missbrauch

Die Durchsuchung hat die gesamte Familie erschüttert. Mit seiner Frau habe er viel gesprochen. Auch, dass er ergründen wolle, „was mit mir nicht stimmt“. Sein Strafverteidiger Bernd Arnold schilderte, dass Mitarbeiter des Jugendamtes den Angeklagten und seine Frau aufsuchten und auch mit den Kindern sprachen. Es habe sich aber kein Hinweis auf sexuellen Missbrauch ergeben, so dass sie nicht aus der Familie herausgenommen wurden. Die Mädchen sind sieben und neun Jahre alt.

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