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Prozess in SiegburgAngeklagter nötigte im Rausch sein Opfer mit einem Schraubendreher

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Symbolbild 

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„Ich weiß von dem Abend nicht viel“, begann der Angeklagte seine Schilderung des Tatzeitraums um den 13. Oktober 2019: Er habe nach Jahren mal wieder „raus gewollt“; mit Freunden auf einer Elektroparty abfeiern. Zu später Stunde sei man dann bei einer „After Hour“ in der Siegburger Wohnung eines Bekannten gelandet.

Außer dem Wohnungsinhaber habe er dort niemanden gekannt. Nachdem er allerdings bereits zuvor Alkohol und Amphetamine in nicht geringer Menge zu sich genommen habe, hätte ihm der Ecstasy-Konsum vor Ort dann wohl den Rest gegeben.

Angeklagter war zwei Nächte fern von zu Hause

Jedenfalls sei das Nächste, an das er sich erinnern könne, dass seine Frau ihn mittags mit „vollgekotzten“ Klamotten im gemeinsamen Bett gefunden und aufgeweckt habe. Auf Nachfrage wurde dann allerdings klar, dass der Angeklagte wohl insgesamt zwei Nächte fern von zu Hause verbracht hatte.

Eine Angabe, die seine Partnerin als Zeugin dann eher mühsam, aber im Grundsatz bestätigte. Auch gab der Angeklagte an, dass er weder einen Führerschein noch ein Auto besitze.

Die Anklage hingegen geht von folgendem Szenario aus: In der Wohnung des Gastgebers der „After Hour“ soll sich ein Gast von einem anderen dessen Kreditkarte geliehen haben, um damit im Auftrag des Besitzers drei Schachteln Zigaretten und weiteren Alkohol zu besorgen.

Schon während der Busfahrt bedrohte der Beschuldigte sein späteres Opfer 

Der Angeklagte soll dieses Gespräch mitgehört und den Beteiligten vorgeschlagen haben, man könne Wagen zur nächsten Tankstelle fahren, um einzukaufen. Der stehe aber zu Hause in Kaldauen.

Mit mehreren weiteren Personen ging es per Bus dorthin. Während der Fahrt soll der Angeklagte bereits aggressiv auf den Mann mit der geliehenen Karte eingewirkt haben. Am Ziel in Kaldauen sollen dann nur noch der Mann mit der Karte und der Angeklagte in den Wagen des Angeklagten eingestiegen sein.

Aus drei Schachteln wurden zehn Stangen Zigaretten

Zu zweit hatten sie dann mehrere Tankstellen angesteuert und eine deutlich größere Shoppingtour unternommen, als von dem Leihgeber der Karte angedacht. Zunächst erstanden sie zehn Stangen Zigaretten. Nach demselben Schema soll das Duo dann noch zwei weitere Tankstellen sowie eine Sparkassenfiliale angefahren haben.

Dort konnten sie allerdings weder einkaufen noch Geld abheben – die Karte war mittlerweile gesperrt. An allen fünf Tatorten soll der Angeklagte sein Opfer mit dem drohend erhobenen Schraubenzieher genötigt haben, die nur ihm bekannte PIN einzugeben.

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Nach ihrer Rückkehr riefen Freunde des mutmaßlichen Opfers einen Rettungswagen, weil sie sich Sorgen um dessen Gesundheit machten. Die Ärzte konnten aber keinerlei Verletzungen bei dem Mann feststellen, weder durch einen Schraubenzieher noch von anderer Art.

Das Gericht hat nun einen Gutachter beauftragt, die Schwere einer möglichen Drogensucht des Angeklagten festzustellen. Der Mann ist wegen diverser kleinerer Vergehen vorbestraft, zum Tatzeitpunkt stand er wegen Diebstahls und eines Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz unter laufender Bewährung. Unter den Vorstrafen finden sich auch mehrere Verurteilungen wegen Fahrens ohne Führerschein.

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