Prozess wegen ParfümdiebstahlAmtsgericht verurteilt Diebin zu Haft auf Bewährung

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Stilikone_Coco_Chanel

Auf teure Parfüms hatte es eine Bande von drei Diebinnen in Siegburg abgesehen. Eine der drei Frauen musste sich jetzt vor dem Amtsgericht verantworten (Symbolbild). 

Siegburg – Chanel und Dior, Gucci und Armani – auf hochwertige Parfums und After Shaves namhafter Marken hatte es eine Diebesbande abgesehen, die im Herbst 2019 mehrfach in Siegburg zuschlug. Von drei angeklagten Frauen erschien am Montag eine vor dem Schöffengericht.

Sie gestand die Beteiligung an den Ladendiebstählen und wurde zu einer Haftstrafe von einem Jahr und neun Monaten auf Bewährung verurteilt. Die Masche der Bande war, dass einige, bis heute unbekannte Mitglieder die Verkäuferinnen mit Gesprächen ablenkten oder Schmiere standen, während die anderen sich an den Regalen bedienten.

Flakons im Wert von mehr als 2500 Euro mitgenommen

So geschehen in einer Parfümerie und einer Drogerie am oberen Siegburger Markt. Im Hauptfall steckten sich die Täterinnen laut Anklage 17 Flakons im Wert von mehr als 2500 Euro in die Handtaschen und verließen ohne zu zahlen das Geschäft. Ein anderes Mal hatte die Beute einen Wert von 715 Euro.

Zweimal blieb es beim versuchten Diebstahl, was der Staatsanwalt als minderschwere Fälle einstufte. Bei ihrem fünften Beutezug wurde die Bande von einem Detektiv beobachtet, der die Polizei rief. Drei Frauen wurden festgenommen, die entwendeten Parfums beschlagnahmt.

Angeklagte handelte angeblich aus wirtschaftlicher Not

Die jetzt verurteilte Frau war zweieinhalb Monate lang in Untersuchungshaft. Die vierfache Mutter habe „aus Verzweiflung“ in einer „sehr schweren Lebensphase“ bei den Diebstählen mitgemacht, erklärte der Verteidiger. In der Bande sei die 40-Jährige „nur ein kleines Licht“ gewesen. Dass sie Unrechtes getan habe, sei ihr bewusst.

Über die Komplizen, die sie nicht gut kenne, wollte die Angeklagte aus Mülheim an der Ruhr nichts aussagen, außer: „Sie waren in derselben Stadt wie ich.“ Ihren Anteil vom Verkauf der gestohlenen Parfums habe sie für ihre persönlichen Bedürfnisse genutzt.

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Der Staatsanwalt bescheinigte der 40-Jährigen, die keine Vorstrafen hatte und wegen der Corona-Krise arbeitslos geworden ist, eine positive Sozialprognose. Sie will sich mit einem Reinigungsbetrieb selbstständig machen.

Richter Alexander Bluhm folgte beim Strafmaß dem Antrag des Staatsanwaltes auf ein Jahr und neun Monate. Dazu kommt die Einziehung von Wertersatz in Höhe von 3281,65 Euro: Die Verurteilte muss für alle gestohlenen Parfums aufkommen. (kh)

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