Teenager zu Prostitution gezwungenAmtsgericht verurteilt Täter zu Bewährungsstrafe

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Amtsgericht_Siegburg

Im Amtsgericht Siegburg ist ein Troisdorfer verurteilt worden, der seine Freundin zur Prostitution gezwungen hat (Symbolbild). 

Siegburg – Warum zwingt jemand seine Freundin zur Prostitution? „Der Grund war das schnelle Geld“, erklärte ein geständiger Angeklagter vor dem Siegburger Schöffengericht. Statt schnell vermögend zu werden, ging es für den 30-Jährigen aus Troisdorf jedoch schnell ins Gefängnis.

Vier Monate Untersuchungshaft hatte er hinter sich, als er in den Gerichtssaal geführt wurde. Die Anklage lautete, dass er Ende 2019 eine damals noch Minderjährige zum Sex mit anderen gezwungen habe.

Zunächst an Wochenenden und Feiertagen und später, nachdem sie ein Praktikum abgebrochen habe, sei die dann Volljährige in größerem Umfang in Frankfurt der Prostitution nachgegangen. Ihre Einnahmen von insgesamt rund 53.000 Euro habe der Angeklagte selbst ausgegeben.

Täter setzte sein Opfer mit Drohung unter Druck

Der 30-Jährige räumte die Tat ein. Auch, dass er sein Opfer mit einer Lügengeschichte über Geldnot und der Androhung von Liebesentzug unter Druck gesetzt habe. Der Lebensstil, den er gepflegt habe, sei eine Nummer zu groß gewesen. Vor Freunden habe er geprahlt, etwa mit seiner Eigentumswohnung und einer Luxusuhr, die allerdings eine Fälschung gewesen sei.

„Ja, ich habe sie ausgebeutet“, gestand der Angeklagte und beteuerte zugleich, die junge Frau nie mit Gewalt gezwungen zu haben. Ein Schlagring, der in seiner Wohnung gefunden und beschlagnahmt wurde, sei nur „Dekoration“ gewesen.

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Der Staatsanwalt sprach von einer „vollkommenen Abhängigkeit“ der Heranwachsenden. Der Angeklagte habe sie bei sich wohnen lassen, um sie kontrollieren und abkapseln zu können. Das alles habe bei der Familie seines Mandanten Entsetzen ausgelöst, warf der Verteidiger ein.

Die junge Frau überraschte mit einer kurzen Aussage: Sie habe sich bei ihrem ersten Besuch in der Justizvollzugsanstalt mit dem Angeklagten verlobt. So konnte sie vom Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch machen. Dass es trotzdem ein einfacher Fall sei, erklärte Richter Herbert Prümper mit dem uneingeschränkten Geständnis.

Täter will als Logistiker arbeiten

Für den 30-Jährigen, der zurzeit um seinen Job als Logistiker kämpft, spreche, dass er keine Vorstrafen habe. Zu einer günstigen Sozialprognose trug bei, dass er gute Absichten glaubhaft machen konnte.

Er wolle mit seiner Verlobten „leben und der Mann sein, den sie sich wünscht“. Das von Staatsanwaltschaft und Verteidigung sofort akzeptierte Urteil lautete auf zwei Jahre Haft, die für vier Jahre zur Bewährung ausgesetzt ist. Die 53.000 Euro aus der Prostitutionstätigkeit unterliegen der Werteinziehung.

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