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Vor Siegburger AmtsgerichtMietnomaden fälschen Schufa und vermüllen Wohnung

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Ein Saal im Amtsgericht Siegburg (Symbolbild)

Siegburg  – Gefälschte Schufa-Auskunft, gefälschte Kautionsbürgschaft: Ein gutgläubiger Siegburger Vermieter saß Mietnomaden auf. Das Pärchen zahlte monatelang weder Mietzins noch Nebenkosten und hinterließ die Wohnung vermüllt. Ein zweiter Vermieter in Bad Honnef kam schneller hinter die Mogeltour. Jetzt musste sich die Ex-Mieterin vor Gericht wegen Betrugs verantworten. Ihr mitangeklagter Lebensgefährte ist untergetaucht – aus Angst vor dem Gefängnis.

Falscher Einkommensnachweis und Bankbürgschaft

„Ich schäme mich dafür“, sagte die 48-Jährige. Sie beteuerte, man habe die Miete zahlen wollen, doch einfach kein Geld gehabt. Von Anfang April bis Ende Oktober 2019 lebten sie in der Siegburger Wohnung (880 Euro Miete). Dann kamen sie zwischenzeitlich in einer Pension in Much unter, bevor sie im Dezember 2019 ihre Kisten in einem Haus in Bad Honnef (1050 Euro Miete) auspackten. Der Vermieter, der gleich nebenan lebte, schöpfte indes Verdacht und prüfte die Angaben des Pärchens. Ergebnis: Sowohl die Einkommensnachweise wie die Bankbürgschaft und die Schufa-Auskünfte waren gefälscht.

Dennoch zog das Paar, das nur eine von zwei fälligen Monatsmieten bezahlt hatte, erstmal nicht aus. Als er der Frau und dem Mann die Schlüssel abnahm, seien sie zum Fenster hinein- und herausgestiegen, schilderte die Hartz-IV-Empfängerin vor Gericht. 20 Jahre hatte sie als Prostituierte gearbeitet, bis vor acht Jahren. Sich dann selbstständig gemacht. 2017 war sie zahlungsunfähig, legte eine eidesstattliche Versicherung ab. Zweimal wurde sie wegen Betrugs verurteilt, 2017 und 2018 zu Geldstrafen.

Ohne die gefälschten Dokumente hätten sie „keine Chance gehabt, eine Wohnung zu kriegen“, sagte die Angeklagte. Aus ihrer jetzigen Bleibe, für die das Amt die Miete zahlt, müsse sie bald raus: Die Wohnung sei zu groß und zu teuer. „Ich suche händeringend“, sie habe schon Abstriche gemacht: „Man kann es sich in dieser Lage nicht aussuchen.“

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Richter Dr. Alexander Bluhm folgte dem Plädoyer der Staatsanwaltschaft und verhängte eine Bewährungsstrafe von elf Monaten und 120 Sozialstunden. Er würdigte das Geständnis und die Bemühungen der Frau, wieder in Lohn und Brot zu kommen. Wenn sie die Auflagen nicht erfüllt und zum Beispiel einen Wohnsitzwechsel nicht anzeigt, drohe ihr Gefängnis. Kommt sie je wieder zu Geld, muss sie den Schaden bei den Ex-Vermietern von rund 8000 Euro wieder gutmachen.

Ihr Lebensgefährte würde der Justiz sicher über kurz oder lang ins Netz gehen, so der Richter. Der Mann wird mit Haftbefehl gesucht, weil er eine alte Geldstrafe trotz mehrfachen Aufschubs und Ratenzahlungsvereinbarung nicht beglichen hat.

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