Zum Spielen verabredetBewährungsstrafe für Vergewaltiger – eingeschränkt schuldfähig

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Amtsgericht Siegburg2

Zuständig für Kirchenaustritte: Das Amtsgericht Siegburg 

Siegburg – Ein Jahr und zehn Monate auf Bewährung – so lautete das Urteil am Ende der Verhandlung am Donnerstag im Amtsgericht Siegburg. Dass das Urteil wesentlich milder ausfiel als die möglichen zwei bis 15 Jahre Haft, lag unter anderem – wie es die psychiatrische Sachverständige darlegte – an der eingeschränkten Schuldfähigkeit des Angeklagten. Der 43-Jährige leidet unter einem Hirnschaden, er besuchte die Förderschule und arbeitete in einer Werkstatt für Behinderte. Seit 24 Jahren versucht ein Betreuer, das Leben des Angeklagten „in der Spur zu halten“, so Richter Ulrich Wilbrand.

Am 25. Mai hatte sich der Bonner mit einer Bekannten in Sankt Augustin zum Pokemon-Spielen verabredet. Gemeinsam ging man in die Siegaue. Dort versuchte Andreas K., die 21-Jährige zu küssen, obwohl sie nein sagte. Auch seinen Wunsch nach Sex wehrte sie ab. Daraufhin zwang der Mann die Frau in zwei Anläufen zum Geschlechtsverkehr, wobei – wie das Gericht feststellte – Gewalt „am untersten Rand angewendet wurde“. Als das Mobiltelefon klingelte, habe er sich erschrocken und sich mehrfach bei seinem Opfer entschuldigt, berichtete der Angeklagte. Er habe Angst bekommen – vor allem vor seiner dominanten Ehefrau, wie in der Verhandlung deutlich wurde. Von dieser lebt der Angeklagte getrennt, sie wohnt Tür an Tür mit der Familie des Opfers.

Die Gründe für die Vergewaltigung konnte der Richter Wilbrand nicht klären: Weder fühlte sich Andreas K. sexuell hingezogen zu der Bekannten, noch lag ihm etwas an Machtausübung. Allerdings habe er Defizite in der Impulskontrolle und eine hohe Intoleranz gegenüber Frustrationen, so die Psychiaterin. Seine Fähigkeit zur Empathie sei eingeschränkt, groß dagegen die Abhängigkeit von der Ehefrau, die ebenfalls unter Betreuung steht. Andererseits kenne K. die Regeln und Normen.

Dass Andreas K. seine Tat schon bei der Festnahme gestanden hatte, wirkte sich zu seinen Gunsten aus. Ebenso, dass er durch seine Aussage dem Opfer einen Auftritt vor Gericht ersparte. Die junge Frau habe sich, wie die Nebenklägerin berichtet, einige Tage nach der Tat so schwere Schnittverletzungen an den Armen zugefügt, dass sie klinisch behandelt werden musste.

Mit Verkündung des Strafmaßes, das dem Antrag der Staatsanwältin folgte, erlegte der Richter dem Angeklagten eine strikte Kontaktsperre zum Opfer auf. Die Bewährungsfrist beträgt vier Jahre. Außerdem muss er in den nächsten drei Monaten 100 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten.

„Das Abhängigkeitsverhältnis zur Ehefrau ist eine der Ursachen für die Tat“, sagte Richter Wilbrand, der einen Anwalt zur Klärung der labilen ehelichen Verhältnisse empfahl.

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