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SilvesterZwei Städte im Rhein-Sieg-Kreis weisen Zonen für Böllerverbote aus

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Feuerwerk_Michaelsberg

Den Blick aufs Feuerwerk vom Michaelsberg wird es das zweite Jahr in Folge nicht geben.

Rhein-Sieg-Kreis – Ein rauschender Jahreswechsel sieht wohl anders aus: Zum zweiten Mal in Folge gelten an Silvester und Neujahr Regeln zum Schutz vor Ansteckung mit dem Coronavirus. Nur in kleinen Gruppen dürfen Feiernde zusammenkommen, größere „Ansammlungen“ sind in Verbotszonen ebenso wenig erlaubt wie Pyrotechnik. Ein Überblick.

Siegburg 

In der Kreisstadt Siegburg tritt am Silvesterabend um 20 Uhr eine Allgemeinverfügung in Kraft, die erst am Neujahrsmorgen um 8 Uhr ausläuft. Darin festgelegt: ein Ansammlungsverbot und Böllerverbot für bestimmte Areale, die in den vergangenen Jahren besondere Magneten für Feiernde waren.

„Es geht uns natürlich um Ansteckungsschutz“, sagt Rathaussprecher Jan Gerull. Im Augenblick sehe es – bei aller Vorsicht im Bewerten der Zahlen – „ja so aus, als ob uns die Welle nicht ganz so packt wie befürchtet“. Damit das so bleibt, dürfen mehr als zehn geimpfte und genesene Personen – hier folgt die Stadt der NRW-Corona-Schutzverordnung – zum Beispiel nicht am Michaelsberg oberhalb des unteren Rundwegs zusammenkommen, für Mühlentor- und Marktplatz gilt das Gleiche ebenso wie für die Fußgängerzone zwischen Bahnhof/Europaplatz, Kaiserstraße und Holzgasse.

Wer glaubt, er könne sich auf Spiel- und Sportplätzen, Schulhöfen oder Basketballfeldern in größerer Runde treffen, muss auch dort ein „Ansammlungsverbot“ zur Kenntnis nehmen. Ist eine ungeimpfte Person dabei, dürfen nur noch zwei Personen aus einem anderen Haushalt mitfeiern.

„Das Ordnungsamt kontrolliert“, teilt Rathaussprecher Jan Gerull im städtischen Newsletter mit. Verstöße könnten mit bis zu 25.000 Euro Bußgeld geahndet werden.

In der Silvesternacht 2020 stellte das Ordnungsamt allerdings nur einen Verstoß gegen die Maskenpflicht in der Fußgängerzone fest, zwei Verstöße gegen die geltenden Kontaktbeschränkungen sowie mehrere Ruhestörungen, außerdem eine größere Party in Kaldauen. „Wir hoffen auf eine Wiederholung“, kommentiert Jan Gerull lakonisch die friedliche Bilanz des Vorjahres.

Niederkassel

Wie das benachbarte Troisdorf und die Städte Sankt Augustin und Hennef verzichtet auch die Stadt Niederkassel auf die Ausweisung von Verbotszonen. „Es wird genau sein wie im vergangenen Jahr“, sagt Rathaussprecher Markus Thüren.

In Niederkassel mit seinen insgesamt sieben Ortsteilen gebe es einfach keine Plätze, wo sich größere Gruppen versammelten. Entlang der elf Kilometer Rheinufer im Stadtgebiet erwartet Thüren ebenfalls keine unerlaubt großen Menschenansammlungen.

„Es dürfte alles im Rahmen bleiben“, angesichts des Böllerverbots ohnehin. Der Ordnungsdienst werde aber ein Auge darauf haben. „Der ist ganz normal im Dienst wie an allen anderen Tagen auch.“

Bad Honnef

Die Stadt Bad Honnef hat wie im Vorjahr in ausgewählten Gebieten das Abbrennen von Feuerwerk und Pyrotechnik an Silvester und Neujahr untersagt. Das Verbot gilt für Orte, an denen zuletzt größere Treffen von Feiernden registriert wurden.

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Laut aktueller NRW-Coronaverordnung sind zurzeit auch im Freien nur Zusammenkünfte von maximal zehn Personen erlaubt. Zu den „Verbotszonen“ zählen unter anderem der Eifelblick oberhalb von Selhof, die ganze Insel Grafenwerth, der komplette Park Reitersdorf und der Stadtgarten sowie das Gelände um das Rhöndorfer Ulanen-Denkmal.

Königswinter

Die Stadt Königswinter verzichtet in diesem Jahr auf eine Allgemeinverfügung, nachdem es im Vorjahr in der Drachenfelsstadt an Silvester total ruhig gewesen sei und es nirgends Vorkommnisse gegeben habe, teilt ein Stadtsprecher auf Anfrage mit.

Zum Jahreswechsel 2020/21 galt ein Feuerwerksverbot unter anderem für den Marktplatz und das Drachenfelsplateau.  

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