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Verdacht auf SteuerhinterziehungAutohändler aus Troisdorf steht vor Gericht

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Symbolbild_Gericht

Akten auf dem Richtertisch (Symbolbild)

Bonn/Troisdorf – Seine Kunden waren offenbar schon lange unzufrieden mit dem Autohändler aus Troisdorf. In den Bewertungen im Internet wird regelrecht vor dem Autohaus gewarnt: „Hochgradig unseriös, wenn auch scheinbar zuvorkommend“, heißt es dort zum Beispiel. Andere warnen, der Händler sei „nicht korrekt“, oder verkünden : „Nie wieder!“

Ernsthafte Konsequenzen hatte das für den 42-Jährigen bislang allerdings nicht. In einem Strafverfahren wegen Autobetrugs wurde er freigesprochen. Seit gestern jedoch muss sich der Händler mit dem korrekt gezogenen Seitenscheitel vor der Wirtschaftskammer des Bonner Landgericht verantworten. Zwei Millionen Euro Steuern soll er seit dem Jahr 2009 hinterzogen haben, so lautet der Vorwurf der Bonner Staatsanwaltschaft.

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Schon vor fünf Jahren kamen die Steuerfahnder dem Autohändler auf die Spur. Sie mussten sich jedoch zunächst in dem Irrgarten seiner lückenhaften Buchführung zurechtfinden. Die Verlesung der Anklage zum Prozessauftakt ließ ahnen, in welch schlampigem Zahlenlabyrinth sich die Ermittler befunden haben müssen. Das Ergebnis: In den strafrechtlich relevanten Steuererklärungen der Jahre 2013 bis 2015 soll der Angeklagte das Finanzamt über „steuerlich wichtige Tatsachen in Unkenntnis gelassen“ und damit in 42 Fällen Steuern „wirksam verkürzt“ haben.

Unter anderem wurde der Verkauf von Fahrzeugen gar nicht oder nur unvollständig in der Buchhaltung seiner Firma erfasst; auch sollen Provisionszahlungen durch die Banken, mit denen die Autos finanziert wurden, keinen Eingang in die Bücher gefunden haben. Schließlich habe er hochwertige Privatfahrzeuge als betriebliche abgesetzt.

Es geht in dem Prozess um zwei Millionen Euro

Zunächst waren die Bonner Ankläger sogar von einem Steuerbetrug in Höhe von mehr als drei Millionen Euro ausgegangen. Die Verteidigung jedoch hatte Einspruch eingelegt und im März 2018 vor dem Finanzgericht Köln „obsiegt“, wie Kammervorsitzender Hinrich de Vries gestern mitteilte. Lücken in der Buchführung hätten teilweise ausgeräumt werden können. Damit habe sich die angeklagte Summe nunmehr um eine Million Euro reduziert. Hinrich de Vries sagte dazu: „Das zeigt die gesamte Problematik dieses Falls: Wenn Zahlen sich so verändern, dann wirkt sich das auf das Gesamtbild aus.“

Da der Angeklagte auf Anraten seines Anwalts schweigt, steht dem Gericht aufwendige Fleißarbeit bevor. Das Wirtschaftsstrafverfahren ist bis in den Dezember terminiert.

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