Abo

Vorwürfe an die PolitikIHK Bonn/Rhein-Sieg sieht Unternehmen als Leidtragende

Lesezeit 2 Minuten
Neuer Inhalt

An vielen Stellen in der Öffentlichkeit gilt nun die 2G-Regel – auch im Einzelhandel. (Symbolbild)

Rhein-Sieg-Kreis – Mit gemischten Gefühlen reagieren die Unternehmen in der Region auf die Corona-Beschlüsse der Bund-Länder-Konferenz aus der vergangenen Woche. „Oberste Priorität hat für die regionale Wirtschaft die Vermeidung eines erneuten Lockdowns“, sagt Stefan Hagen, der Präsident der Industrie- und Handelskammer (IHK) Bonn/Rhein-Sieg. „Deshalb begrüßen wir alle Maßnahmen, die dazu beitragen, sehen aber zugleich neue Belastungen auf Einzelhandel, Gastronomie oder Veranstaltungs- und Kulturwirtschaft zukommen.“

Gerade diese Branchen hätten, so Hagen, während der Corona-Pandemie besonders unter den Einschränkungen gelitten, obwohl bis heute nicht erwiesen sei, dass sie zu den Infektionstreibern gehörten. Vorwürfe macht die IHK der Politik: Sie habe im Sommer und Herbst die Gelegenheit verpasst, „durch eine aktivere und überzeugende Impfkampagne die Impfquote signifikant zu steigern“.

IHK begrüßt Ausweitung der Wirtschaftshilfen

Von diesem Versäumnis werde sie nun eingeholt: „Die Zeche zahlen jetzt leider wieder Unternehmen“, beklagt der IHK-Präsident. Er befürchtet, dass die 2G-Regel für die Unternehmen zusätzlichen Aufwand und Kosten, gleichzeitig aber geringere Einnahmen bringen wird. Hagen befürchtet, dass der Einzelhandel vor diesem Hintergrund weitere Marktanteile an den Onlinehandel verliert.

Das könnte Sie auch interessieren:

Ausdrücklich begrüßt die Kammer die geplante Ausweitung der Wirtschaftshilfen für betroffene Unternehmen. „Das gilt insbesondere für Feuerwerkshersteller und Schausteller, denen jetzt vielfach die Geschäftsgrundlage entzogen wird“, sagt Hagen. „Es darf nicht sein, dass gesunde Unternehmen durch ein Verkaufsverbot in die Insolvenz getrieben werden.“

Das Verkaufsverbot stelle einen „übermäßigen Eingriff in die Gewerbefreiheit eines Unternehmens dar, dessen Produkte nur an drei Tagen im Einzelhandel verkauft werden darf“.

Rundschau abonnieren