Schwere VorwürfeEssener soll Sohn Kokain gegeben und zum Missbrauch angeboten haben

Lesezeit 2 Minuten
Kokain

Symbolbild.

Dortmund – Schwere Vorwürfe gegen einen 38-jährigen Mann aus Essen: Am 27. März soll er seinem elf Jahre alten Sohn Kokain gegeben haben und anschließend mit dem Kind zum Autobahnparkplatz „Holthauser Bruch“ an der A42 bei Castrop-Rauxel gefahren sein, um es dort fremden Männern zum sexuellen Missbrauch anzubieten.

Seit Dienstag beschäftigt der Fall das Dortmunder Landgericht. Während der Angeklagte zu Prozessbeginn schwieg, schilderte ein Zeuge, was sich an diesem Abend zwischen abgestellten Autos und einem Toilettenhäuschen zugetragen haben soll.

„Ich konnte das gar nicht glauben“

Beim Verlassen der Toilette habe der Angeklagte ihn angesprochen und gefragt, ob er Lust auf „Sex mit dem Kind“ habe, erinnerte sich der 53-jährige Zeuge vor Gericht. Er habe entrüstet abgelehnt und sei zurück zu seinem Auto gelaufen.

„Dabei habe ich dann den Jungen im Auto des Angeklagten gesehen“, so der Zeuge. Außerdem habe er mitbekommen, wie sich der Vater am Toilettenhäuschen offenbar mit einem anderen Mann einig wurde. „Ich konnte das gar nicht glauben“, sagte der 53-Jährige den Richtern. „Deshalb habe ich sofort die Polizei gerufen und die Sache gemeldet.“

Vater machte ruhigen, gefassten Eindruck

Dass die Beamten nicht mehr rechtzeitig eintrafen, um den mutmaßlichen Missbrauch des Kindes durch den anderen Mann zu verhindern, bedrücke ihn bis heute sehr. „Ich habe schwer mit der Sache zu schaffen“, sagte der 53-Jährige den Richtern. Nach dem Eintreffen der Polizei habe er die Beamten sofort auf den mutmaßlichen Täter aufmerksam gemacht. Auch der angeklagte Vater des Jungen wurde kurz darauf gestellt und von den Polizisten angesprochen.

Dabei soll der Mann einen ruhigen, fast gelassenen Eindruck gemacht haben. Hinweise darauf, dass er Drogen genommen haben könnte, fanden die Polizisten nicht. Sie veranlassten jedoch, dass dem Elfjährigen am nächsten Tag eine Urinprobe abgenommen wurde. Das Ergebnis: Der Junge hatte Kokain genommen.

Äußerungen des Angeklagten frühestens am zweiten Verhandlungstag

Der Angeklagte will sich frühestens am zweiten Verhandlungstag zu den Vorwürfen der Staatsanwaltschaft äußern. Vor Gericht muss er sich wegen Abgabe von Betäubungsmitteln an Minderjährige und sexuellen Missbrauchs von Kindern verantworten.

Geht es nach dem Willen von Verteidiger Marcus Herberholz, soll die Aussage unter Ausschluss der Öffentlichkeit erfolgen. „Wir werden einen entsprechenden Antrag vorbereiten“, sagte der Rechtsanwalt am Dienstag. (dpa)

Rundschau abonnieren