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Prozess gegen Felix SturmEhemaliger Boxweltmeister schweigt am ersten Prozesstag

Lesezeit 3 Minuten
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Felix Sturm vor dem Landgericht in Köln.

Ein Justizwachtmeister bringt den ehemaligen Boxweltmeister in Saal 112. Eingerahmt von seinen beiden Verteidigern stellt sich Felix Sturm (40), mit bürgerlichen Namen Adnan Catic, den Fotografen und Kameraleuten. Seit April sitzt der Profiboxer in Ossendorf in Untersuchungshaft. Äußerlich macht Sturm einen ruhigen Eindruck.

Vorwurf der Steuerhinterziehung in 16 Fällen

Seit Montag wird am Kölner Landgericht nun wegen besonders schwerer Steuerhinterziehung gegen den früheren mehrfachen Weltmeister im Mittelgewicht verhandelt. Die Staatsanwaltschaft legt Sturm zur Last, zwischen 2009 und 2017 in 16 Fällen erhebliche Einkünfte am Fiskus vorbei erzielt zu haben.

Insgesamt 5,8 Millionen Euro an Einkommens- und Gewerbesteuern soll er hinterzogen haben, so die Anklage. Dafür könnten dem bereits wegen Steuerhinterziehung vorbestraften 40-Jährigen bis zu zehn Jahre Gefängnis blühen. Im Zentrum des Steuerverfahrens steht eine Agentur aus der Schweiz, bei der Sturm unter Vertrag gestanden haben soll.

Einnahmen aus Boxkämpfen auf Schweizer Konten

Sie, so führt es Staatsanwalt Renke Hoogendoorn aus, soll geholfen haben Sturms Einnahmen aus Boxkämpfen zu verschleiern. Dabei soll Geld, das eigentlich der Agentur zugestanden hätte, auf ein Konto Sturms in der Schweiz geflossen sein. Beim Finanzamt soll der Angeklagte dann falsche oder gar keine Angaben über die Einnahmen gemacht haben.

Rechtsanwalt Nils Kröber betonte aber am Rande des Verfahrens, dass seinem Mandanten Vorwürfe gemacht würden, die steuerrechtlich noch nicht feststünden. Auch laut Anklageschrift werden etliche Anklagepunkte als versuchte Steuerhinterziehung gewertet, weil das Finanzamt noch keinen Steuerbescheid erteilt habe.

Doping im Boxkampf gegen Fjodor Tschudinow

In einem weiteren Anklagepunkt wird dem 40-Jährigen ein Verstoß gegen das Anti-Dopinggesetz vorgeworfen. Beim Kampf gegen den Russen Fjodor Tschudinow in Oberhausen am 20. Februar 2016 soll Sturm die verbotene Substanz Stanozolol eingenommen haben. Da Sturm den Kampf somit regelwidrig geführt hätte, ist er auch wegen Körperverletzung zum Nachteil des Russen angeklagt. Allerdings ist in diesem Anklagepunkt gehörig Sand im Getriebe.

Erst im Januar 2019 hatte die 8. Große Strafkammer am Landgericht die Anklage wegen nicht hinreichenden Tatverdachts fallen gelassen. Erst nach einer erfolgreichen Beschwerde der Staatsanwaltschaft beim Oberlandesgericht (OLG) Köln, wird dieser Anklagepunkt nun ebenfalls verhandelt.

Am ersten Prozesstag schweigt Sturm

Am ersten Prozesstag schwieg Sturm zu den Vorwürfen. Festgenommen wurde der Boxer bei einem Besuch der Fitnessmesse „Fibo“ im April dieses Jahres in Köln. Zuvor hatte er sich seit 2016 vor allem in Bosnien-Herzegowina aufgehalten, wo seine Familie ursprünglich herstammt und wo er für die Strafverfolgungsbehörden nicht greifbar war.

Sturm hat neben der deutschen auch die bosnische Staatsangehörigkeit, worauf der Haftgrund der Fluchtgefahr gründet. Eines der Hauptaugenmerke von Sturms Verteidigung liegt auf einer raschen Freilassung des Boxers, der sich in der JVA mehr schlecht als recht auf einen anvisierten Kampf gegen Arthur Abraham vorbereiten könne.

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