Sportschützen ReichshofSchützen sollen Waffen abgeben

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Im Wildberger Schießstand üben die Sportschützen Reichshof. Der Vorsitzende Reinhard Birker (li.) kann die Forderung der Polizei nicht verstehen. Er sieht das Grundgesetz angegriffen. (Archivfoto: Hoene)

Im Wildberger Schießstand üben die Sportschützen Reichshof. Der Vorsitzende Reinhard Birker (li.) kann die Forderung der Polizei nicht verstehen. Er sieht das Grundgesetz angegriffen. (Archivfoto: Hoene)

WILDBERG – Dieser Schuss ging nach hinten los: Um eine Pistole anzumelden, schrieben die Sportschützen Reichshof die Kreispolizeibehörde an. Die verweigert aber nicht nur die Genehmigung – sondern verlangt zudem, dass der Verein seinen Waffenbestand „um mindestens 50 Prozent“ reduziert. Die Sportschützen sind verärgert und wollen die Sache falls nötig vor Gericht klären.

Der Verein hält einen beachtlichen Waffenfundus in seinem Wildberger Schießstand vor: 38 Langwaffen, 60 Kurzwaffen sowie 13 Wechselsysteme haben die Sportschützen laut Polizeiregister im Besitz. „Es ist nicht nachvollziehbar, dass Ihr Verein für eine solche große Anzahl an Waffen ein Bedürfnis hat“, schreibt die Polizei an den Vereinsvorsitzenden Reinhard Birker. Polizeisprecher Jürgen Dzuballe berichtet, dass der Behörde kein anderer Verein in der Region mit einer solch üppig gefüllten Waffenkammer bekannt ist.

Doch warum wurden den Sportschützen Reichshof in den vergangenen Jahren überhaupt so viele Schusswaffen genehmigt? Dzuballe: „Zu der Zeit, als die Genehmigungen erteilt wurden, war das Waffengesetz nicht so streng.“ Doch nach mehreren Amokläufen hat der Gesetzgeber die Auflagen verschärft. Daher überprüfe die Behörde momentan ohnehin alle Waffenbesitzer, so Dzuballe: „Bei einer routinemäßigen Überprüfung wären wir wohl später auf die Sportschützen Reichshof zugekommen. Der Antrag hat die Sache nun beschleunigt.“

Wie viele Waffen ein Verein besitzen darf, berechnet sich nach verschiedenen Parametern, erklärt Dzuballe: „Da geht’s unter anderem darum, wie viele Vereinsmitglieder keine eigene Waffe besitzen.“ Wichtig ist auch, auf wie vielen Bahnen der Verein schießt, wie oft und von wie vielen Personen diese genutzt werden. Bislang vermutet die Polizeibehörde lediglich, dass der Verein seinen Waffenbestand reduzieren muss. „Doch genau steht das noch nicht fest“, sagt Dzuballe. Um zu bestimmen, wie viele Waffen angemessen sind, hat die Behörde vom Verein Unterlagen angefordert, wie eine Mitgliederliste, Mietverträge über Schießstände und eine Auflistung von Wettbewerben. Inzwischen liegen der Polizei die Unterlagen vor, jetzt werden sie geprüft.

Schützenchef Reinhard Birker sieht gar nicht ein, den Waffenbestand zu reduzieren: „Wir haben rund 190 Mitglieder. Das ist eine halbe Waffe pro Schütze. Jeder Jäger besitzt sehr viel mehr Waffen.“ Zu 98 Prozent benötige der Verein seine Waffen, sagt Birker: „Und es gibt Verschleiß. Alte Waffen müssen ausgetauscht werden.“

In der Forderung der Kreispolizeibehörde sieht Birker Artikel 14 des Grundgesetzes angegriffen. Das schützt das Eigentum und dessen Benutzung. Polizeisprecher Dzuballe wiegelt ab: „Wir wollen den Verein ja nicht enteignen. Wir verlangen lediglich, dass der Verein einen Teil seiner Waffen verkauft.“ Dass dies Zeit koste, berücksichtige die Polizei zudem. „Daher setzen wir dem Verein keine Frist.“

Die Sportschützen setzen sich zur Wehr. Birker: „Notfalls werden wir alle gerichtlichen Instanzen durchfechten.“

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