Ex-Sparkassenchef Schäfer vor GerichtKölner Untreue-Prozess könnte im Mai enden

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Schröder

Gustav Adolf Schröder (M.), früherer Sparkassenchef, mit seinen Verteidigern Klaus Bernsmann und Katharina Rausch. 

Köln – Es ist ein letzter Versuch, der Kammer und der Staatsanwaltschaft noch einmal Kooperation zu signalisieren. Ja, er hätte sich mit seinem Wissensstand damals besser kümmern müssen, erklärt der Angeklagte und frühere Vorstand der damaligen Stadtsparkasse Köln, Franz-Josef Schäfer, am Dienstag im Untreueprozess am Kölner Landgericht. Vielleicht deutlicher als zuvor, nachdem zuletzt klar wurde, dass der Richter eine Verständigung - sprich Deal - ablehnt und die Staatsanwaltschaft deutlich machte, dass sie die Aussagen der Angeklagten bisher nicht als Geständnis wertet.

Seit September stehen Schäfer und der Ex-Chef der früheren Stadtsparkasse Köln, Gustav-Adolf Schröder, sowie der Troisdorfer Bauunternehmer Josef Esch wegen Untreue, Beihilfe dazu, Bestechung und Bestechlichkeit vor Gericht. Im Mai soll die Beweisaufnahme abgeschlossen werden.

Schäfer kannte als Sparkassenvorstand alle Details. Es geht um Geschäfte, die der Vorstand damals abschloss und die der Sparkasse Millionenverluste bescherten in Zusammenhang mit Immobilienfonds von Esch. Vor allem geht es um zwei Zweckgesellschaften: Lana und Projecta. Diese wurden ins Leben gerufen, um Anteile der in Finanznot geratenen Produktionsfirma MMC zu übernehmen, was der Sparkasse rechtlich nicht erlaubt war. Schröder und Schäfer hatten immer wieder ausgesagt, sie wollten die MMC vor einer Insolvenz retten - auch weil die Sparkasse bereits beteiligt war und dann ebenfalls Verluste gehabt hätte. Weitere Probleme entstanden weil Lana und Projecta offiziell nicht zur Sparkasse gehörten, aber von ihr mit Geld ausgestattet wurden. Ein vertrauter Steuerberater war Inhaber. Es sollte ein treuhänderisches Verhältnis sein, allerdings gab es keine schriftlichen Verträge. Der Steuerberater machte sich selbstständig und die Sparkasse hatte keinen Einfluss mehr auf ihre investierten Gelder.

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Schäfer erklärt am Dienstag, er sei davon ausgegangen, dass es keine schriftlichen Verträge zwischen der Sparkasse und den Zweckgesellschaften gab, und ihm sei bewusst gewesen, dass das Probleme machen könnte und der Einfluss auf die Gelder beschränkt sei. Schröders Verteidiger, Klaus Bernsmann, betonte, dass sein Mandant die vorgetragenen Fakten der Staatsanwaltschaft nie infrage gestellt hätte. Und ein Geständnis sei "das Einräumen für den Schuldspruch wichtiger Tatsachen". Allerdings sehen die Verteidiger die Voraussetzungen für Untreue nicht erfüllt.

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