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Neue Halle, mehr PassagiereSo will der Flughafen Köln/Bonn wachsen

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Der Eingang des Köln/Bonn Airports.

Köln – Für den geplanten Ausbau des Flughafens Köln/Bonn liegen noch bis zum 5. Dezember die Planunterlagen öffentlich aus. Geplant sind unter anderem eine zweite Halle für allgemeine Luftfracht und eine neue Flughafenverwaltung. Wie will der Flughafen seine Zukunft gestalten? Wichtige Fragen und Antworten:

Was ist ein Planfeststellungsverfahren?

Planfeststellungsverfahren sind die Genehmigungsverfahren für größere Infrastrukturvorhaben wie der Bau von Straßen, Eisenbahnstrecken oder der Bau oder die Erweiterung von Flugplätzen. Diese berühren eine Vielzahl von öffentlichen und privaten Interessen, etwa Belange der Gesundheit und des Umweltschutzes. Deshalb wird die Öffentlichkeit beteiligt. Über das Vorhaben und seine Zulässigkeit entscheidet in diesem Fall die Bezirksregierung Düsseldorf. Es findet eine Abwägung aller Belange also etwa die des Umwelt- und Naturschutzes mit denen für das Vorhaben sprechenden Argumente statt. Die Planfeststellung stellt die Zulässigkeit des Vorhabens fest. Sie ist zeitlich begrenzt. Wird mit der Durchführung des Plans nicht innerhalb von fünf Jahren nach Eintritt der Unanfechtbarkeit begonnen, so tritt er etwa laut Verwaltungsverfahrensgesetz außer Kraft. Planänderungen erfordern neue Verfahren. Der Flughafen Köln/Bonn führt erstmals ein Planfeststellungsverfahren durch.

Auf welcher Rechtsgrundlage arbeitet der Flughafen?

Rechtlich wird der Flughafen so behandelt, als ob es eine Planfeststellung gegeben hätte. Flughäfen, die am 31. Dezember 1958 bestanden, gelten als planfestgestellt. Das haben Anwohner bestritten, sind aber vor Gericht gescheitert. Ihre Argumentation: Für den Flughafen hat es keine ordnungsgemäße Planfeststellung gegeben und deshalb liege keine ordnungsgemäße Betriebserlaubnis vor. Letztlich wollten sie die Nachtflüge unterbinden lassen. Darüber hinaus verfügt der Flughafen über weitere Genehmigungen, unter anderem für den Ersatzbau für das Parkhaus 1.

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Wie ist der Nachtflug geregelt?

Der Nachtflug in Köln/Bonn ist bis 2030 gestattet. Diese Erlaubnis des damaligen NRW-Verkehrsministers Oliver Wittke (CDU) stammt aus dem Februar 2008. Eine bis 2015 laufende Erlaubnis wurde vorzeitig um 15 Jahre verlängert. So sollte Rechtssicherheit geschaffen werden für die Ansiedlung des Frachtunternehmens FedEx. Die rot-grüne Landesregierung hat 2010 versucht, eine Kernruhezeit für den Passagierflug zwischen null und fünf Uhr einzuführen, war aber am Veto des Bundesverkehrsministers gescheitert.

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Warum gibt es jetzt ein Planfeststellungsverfahren?

2007 hat der Flughafen das sogenannte Vorfeld A, das ist eine Abstellfläche für Flugzeuge, erweitert. Diese Teilfläche wurde ohne Planfeststellungsverfahren genehmigt. Das Bundesverwaltungsgericht hat nach Klagen von Anwohnern mit Unterstützung der Lärmschutzgemeinschaft Flughafen Köln/Bonn die Wahl des Zulassungsverfahrens beanstandet und eine Weiternutzung des Teilstücks bis zum Abschluss eines luftrechtlichen Zulassungsverfahrens untersagt. Festgelegt auf ein Verfahren war der Flughafen nach eigenen Angaben nicht. Er hat sich aber für die Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens entschieden. Dabei werden auch weitere Bauvorhaben einbezogen, die zum Teil schon verwirklicht sind oder in weiter Ferne liegen. Ziel sei eine größtmögliche Rechts-, Planungs- und Investitionssicherheit.

Was will der Flughafen bauen?

Zunächst geht es um das Vorfeld A. Sechs weitere Maschinen sollen dort Platz finden. Außerdem soll dort eine Gepäcksortieranlage, die sich an Terminal 1 anlehnt, abgerissen werden und Platz für zwei weitere Maschinen machen. Zwei weitere Frachtflugzeuge sollen künftig zwischen den Vorfeldern E und F vor dem Frachtriegel Platz finden. Sehr konkret sind Planungen für ein Hotel vor dem ICE-Bahnhof. Hier laufen Investoren- und Betreiberverfahren.

Eher Zukunftsmusik sind die Erweiterungen des Frachtzentrums und des Terminals 2. Das Frachtzentrum soll eine zweite Halle bekommen, wo jetzt noch Parkplatz 5 ist. Dadurch würden über 1000 Parkplätze wegfallen, die durch den Bau des Parkhauses 5 mit einer Höhe von 15 Metern kompensiert. Terminal 2 soll um 90 Meter nach Westen verlängert werden. 30 Meter breit und so hoch wie der jetzige Terminal soll das Gebäude zwischen Vorfeld und Busbahnhof werden. Wenig konkret ist der Neubau der Verwaltung für die Flughafengesellschaft, die noch im Frachtriegel sitzt.

Neue Start- und Landebahnen oder Rollwege werden nicht gebaut. Deshalb geht es nicht um neue Flugrouten. Die hatte zuletzt eine Bürgerinitiative im Kölner Süden gefordert. Es gebe auch keine kapazitätserhöhenden Maßnahmen, so der Flughafen. Vielmehr sollten Abläufe sowie die Servicequalität für Airlines und Passagiere verbessert werden.

Erwartet der Flughafen denn kein Wachstum?

Der Flughafen will sogar überdurchschnittlich wachsen, wie aus den Unterlagen hervorgeht. Bis 2030 - rechtlich ist ein Prognosehorizont von zehn bis 15 Jahren erforderlich - erwartet er über 15 Millionen Passagiere. Das sind 59 Prozent mehr als 2014. Das Frachtvolumen soll sich von 739 000 Tonnen im Jahr 2014 auf 1,49 Millionen Tonnen gar mehr als verdoppeln. Die Zahl der Flugbewegungen wächst, wohl um rund ein Viertel auf 150 000 im Jahr 2030. Zunehmend größere Maschinen, so die Prognose, würden in Zukunft eingesetzt. Wolfgang Hoffmann von der Lärmschutzgemeinschaft Flughafen Köln/Bonn hält die Prognose für zu niedrig. Er rechnet mit deutlich mehr Starts und Landungen.

Was wollen die Fluglärmgegner?

Hoffmann hofft auf viele Einwendungen von Bürgern. Es sei die erste Gelegenheit dazu. Da sollten die Bürger klarmachen, was sie von lautem Flugbetrieb hielten. Darüber hinaus fordert er Umweltverträglichkeitsprüfungen für alle Bauten aus der neueren Zeit. Darunter sind etwa Terminal 2, Teile des Frachtriegels, viele Vorfeldpositionen und zwei Parkhäuser. Das habe das Verkehrsministerium zuletzt verwehrt. Deshalb werde die Lärmschutzgemeinschaft wohl gegen einen Planfeststellungsbeschluss klagen, so Hoffmann.

Wo können die Unterlagen eingesehen werden?

Die Unterlagen - vier Aktenordner mit Plänen und Gutachten - sind in 29 Kommunen rund um den Flughafen ausgelegt. Sie sind auch über die Internetseiten von Flughafen und NRW-Verkehrsministerium einsehbar.

Wie geht es weiter?

Bis 5. Dezember liegen die Pläne aus. Bis 19. Dezember können Bürger Einwendungen erheben. Bis über die Pläne entschieden ist, vergeht laut Hoffmann gut ein Jahr.

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