Zweijährige Haftstrafe gefordertMesserstich bis in die Lunge

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(Symbolbild: dpa)

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BONN/WALDBRÖL – Mit einem Messerstich in den Brustkorb, der bis in die Lunge reichte, hatte ein 29-Jähriger Mann am 12. Juli 2011 in einer Spielhalle im Raum Waldbröl einen anderen verletzt und muss sich deswegen vor dem Landgericht Bonn verantworten. Er ist wegen versuchten Raubmords angeklagt. Staatsanwaltschaft und Verteidigung hielten am Montag ihre Plädoyers; das Urteil wird für Donnerstag erwartet.

Der Staatsanwalt hielt dem Angeklagten zugute, dass er geständig war und räumte auch ein, dass die Verletzung inzwischen ohne weitere Folgen ausgeheilt sei. Auf der anderen Seite sei jedoch zu bedenken, dass für den Verletzten durchaus zunächst Lebensgefahr bestanden habe. Auch angesichts der zahlreichen Vorstrafen des Angeklagten sei eine Bewährungsstrafe nicht mehr möglich: Der Staatsanwalt beantragte eine Haftstrafe von zwei Jahren ohne Bewährung, wies aber darauf hin, dass er sich mit dieser Forderung "im unteren Viertel" des denkbaren Strafmaßes bewege.

Der Verteidiger sah davon ab, einen Antrag zur konkreten Höhe der Strafe zu stellen. Er konzentrierte sich darauf, nochmals die Geschehnisse des Abends aus Sicht seines Mandanten zu skizzieren. Demnach habe der Angeklagte an jenem Abend beobachtet, wie sein späteres Opfer in der Spielhalle einen Gewinn von einigen hundert Euro eingestrichen habe. Dies habe ihn dazu veranlasst, den Mann daran zu erinnern, dass er ihm noch 650 Euro schulde. Der Spielhallengewinner habe den 29-Jährigen zunächst abgewehrt, später aber angeregt, dass man außerhalb der Spielhalle sprechen könne. Dort habe er dann in die Tasche gegriffen, und der Angeklagte habe geglaubt, ein Messer zu sehen.

Da er gewusst habe, dass der andere bereits mehrfach andere Personen mit dem Messer angegriffen habe, habe er selbst zum Messer gegriffen, um sich zu verteidigen. Es ließe sich, so der Verteidiger, nicht ausschließen, dass sein Mandant in Notwehr gehandelt habe. Insofern müsse im Zweifel zu seinen Gunsten entschieden werden. Zumindest aber könne man nicht von einer vorsätzlichen Körperverletzung reden, sondern müsse Fahrlässigkeit annehmen, da ja der Angeklagte glaubte, sich verteidigen zu müssen.

Der Angeklagte betonte in seinem abschließenden Statement: "Unglücklicherweise habe ich ihn in die Brust gestochen und sogar die Lunge verletzt. Aber ich wollte ihn in den Arm stechen um ihm deutlich zu machen: Nicht mit mir."

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