Erste HaftstrafeRundfunkgebühren nicht gezahlt – Frau muss ins Gefängnis

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Nicht gezahlte Rundfunkbeiträge können in einer Haftstrafe münden.

  • Eine Frau aus Thüringen sitzt seit Februar im Gefängnis, weil sie sich standhaft weigert, Rundfunkgebühren zu zahlen.
  • Spätestens nach sechs Monaten muss sie aus der Haft entlassen werden, der nächste Haftantritt wäre nach zwei Jahren möglich.

Köln/Chemnitz – Hartnäckig nicht gezahlte Rundfunkgebühren haben für eine Frau aus Geisa (Thüringen) nun ernsthafte Konsequenzen. Wie die „Welt“ berichtet, sitzt Sieglinde Baumert aus Geisa seit Februar im Frauengefängnis der JVA Chemnitz ein, weil sie sich standhaft weigert, für ARD, ZDF und Radioprogramme zu zahlen.

Demnach wurde die 46-Jährige an ihrem Arbeitsplatz verhaftet, nachdem sie eine vom Gerichtsvollzieher angeforderte Vermögensaufstellung nicht unterzeichnen. wollte.

Während ihrer Haftstrafe muss sie sich außerdem nach einem neuen Job umsehen, ihr Arbeitgeber hat ihr gekündigt. Die Frau muss spätestens nach sechs Monaten aus dem Gefängnis entlassen werden, der nächste Haftantritt wäre erst nach zwei Jahren möglich. (nal)

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