Vogelgrippe in NRWTrotz Stallpflicht mussten über 100 000 Tiere getötet werden

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Symbolbild

Recklinghausen/Bonn – Nach mehreren Vogelpestausbrüchen in nordrhein-westfälischen Betrieben bleiben die Geflügelhalter weiterhin in Alarmbereitschaft. Entwarnung ist nicht in Sicht, Prognosen sind nach Angaben des zuständigen

Verbraucherschutzministeriums in Düsseldorf nicht möglich. Seit Dezember gilt in Nordrhein-Westfalen vorsorglich eine Stallpflicht. „So lange es immer wieder Verdachtsfälle gibt, bleibt es dabei. Das geben uns die EU-weit geltenden Regeln so vor“, sagt Peter Schütz vom Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW (Lanuv).

Nachdem Ende November in Nordrhein-Westfalen die ersten am H5N8-Virus verendeten Wildvögel gefunden worden waren, galten für Geflügelhalter bereits besondere Vorsichtsmaßnahmen. In Risikogebieten, in denen Zugvögel bevorzugt Rast machen, wurde eine Stallpflicht eingeführt. Als am 17. Dezember die Geflügelpest trotzdem in einem Pustenmaststall in Anröchte im Kreis Soest ausbrach und mehr als 21 000 schlachtreife Puten und Putenküken getötet werden müssen, wird die Stallpflicht auf das gesamte Land ausgeweitet. Gleichzeitig gelten seither für alle Halter verschärfte Hygienemaßnahmen, damit der Erreger nicht über die Arbeitskleidung in die Ställe geschleppt wird.

"Die Geflügelpest kennen wir seit über hundert Jahren"

„Es gibt kein Verfahren, dass eine Ausbreitung trotz allem absolut ausschließen könnte“, sagt Bernhard Rüb, Sprecher der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen. Die Infektionswege seien vielfältig: „Sie können das am Reifen eines Gerätes haben oder es kann von der infizierten Ente direkt auf den Hof platschen“, sagte Rüb. Dramatisieren will er die Lage jedoch nicht: „So wie Kinder krank werden, werden auch Tiere krank. Die Geflügelpest kennen wir seit über hundert Jahren.“ Das bestätigt auch Schütz. „Wir haben ja keine exorbitant hohen Ausbruchszahlen, wir reden von Einzelfällen“, sagt der Experte vom Lanuv.

Gegen den wirtschaftlichen Schaden seien die meisten größeren Betriebe ausreichend versichert. Entschädigt werden sie unter anderem aus der sogenannten Tierseuchenkasse der Landwirtschaftskammer, sagt Rüb. Jeder, der ein Huhn oder anderes Geflügel hält, muss dort einzahlen.

In Nordrhein-Westfalen gibt es nach Auskunft des Sprechers der Landwirtschaftskammer rund 38 000 Geflügelhalter, wobei die allermeisten davon als Hobby einige wenige Hühner oder anderes Geflügel besitzen.

Bislang wurden in NRW vorsorglich oder nach Funden des H5N8-Virus über 100 000 Tiere getötet, darunter Legehennen, Puten, Küken und Enten. Bei rund 20 Wildvögeln wurde H5N8 nachgewiesen. (dpa)

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