Kritik aus Köln„Bezahlkarte ist ein echter Integrationshemmer“

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Geflüchtete sollen künftig Leistungen über eine Bezahlkarte erhalten. Der Bundestag hat ein entsprechendes Gesetz dazu verabschiedet.

Geflüchtete sollen künftig Leistungen über eine Bezahlkarte erhalten. Der Bundestag hat ein entsprechendes Gesetz dazu verabschiedet.

Eine geplante Bezahlkarte für Asylbewerber ruft Kritiker auf den Plan: Sie sei nicht vereinbar mit dem Recht auf Selbstbestimmung.

Der Beitrag für die Klassenkasse, die günstige Bluse im Second-Hand-Kaufhaus, neue Absätze vom Schuster, ein spontanes Wassereis für die Kinder oder das preiswerte frische Saisongemüse vom Wochenmarkt. Wenn die Bezahlkarte kommt, wird all das für geflüchtete Menschen zum Problem. Mit der Karte können sie nur in Geschäften einkaufen, die sich am Kartensystem beteiligen. „Doch schon jetzt bieten viele kleine Händler wegen der Gebühren keine Kartenzahlung an“, sagt Anette de Fallois vom Diakonischen Werk Köln und Region.

„Wir werden dafür kämpfen, dass es in Köln keine Bezahlkarten geben wird“, so der Claus-Ulrich Prölß vom Kölner Flüchtlingsrat zum Start der Kampagne „Selbstbestimmung statt Bezahlkarte“, die elf Initiativen unterstützen. „Denn die Karte ist ein echter Integrationshemmer. Und das für mindestens die drei Jahre, in denen die Menschen Geld für ihre Grundversorgung nach dem dem Asylbewerberleistungsgesetz bekommen.“

Bund und Länder haben sich für die Einführung der Bezahlkarte ausgesprochen. Doch noch steht nicht fest, ob die Kommunen der Länder selbst entscheiden können, ob sie die Karte einführen und das bestehende System beibehalten. In der letzten Sitzung des Kölner Rates hatte eine Mehrheit gegen den Antrag von FDP und CDU votiert, die Verwaltung möge sich auf die Einführung der Karte vorbereiten. Hamburg hat die Bezahlkarte schon; hier kann jeder erwachsene Geflüchtete von den ihm zustehenden Asylbewerberleistungen in Höhe von 460 Euro bei Selbstversorgung lediglich monatlich 50 Euro in bar abheben; Überweisungen, etwa für Handyverträge, sind mit der Karte nicht möglich.

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Kritik an Bezahlkarte: Soziale Teilhabe ist begrenzt

„Eine Familie mit zwei Schulkindern zum Beispiel kann mit der Bezahlkarte zwar bei Aldi und Kaufland einkaufen, aber wenn sie vom Taschengeld den monatlichen Schulkakao bezahlen muss, im Sozialkaufhaus oder online günstig Notwendiges kaufen oder den Kindern ein Taschengeld geben möchte, ist alles nur sehr begrenzt oder gar nicht möglich“, kritisiert Anette de Fallois. So werde an vielen Stellen die soziale Teilhabe der Menschen massiv beschränkt und die Integration auch der Kinder und Jugendlichen behindert.

„Eine Bezahlkarte, die den Menschen vorschreibt, wie sie ihnen zustehende Geldleistungen auszugeben haben, ist mit dem Recht auf Selbstbestimmung nach Art 1 unserer Verfassung nicht zu vereinbaren“, kritisiert Wolfgang Uellenberg van Dawen vom Kölner Runden Tisch für Integration. „Sie soll den Menschen das Leben hier erschweren, weil man glaubt, dass dann weniger zu uns fliehen.“ Die Theorie von Sozialleistungen als Pull-Faktor stamme aus den 1960er Jahren, so Zwan Karim vom Caritasverband Köln. „Sie ist vielfach wissenschaftlich widerlegt.“ Keinen Beleg gebe es für die These, dass man mit der Bezahlkarte Schleuserkriminalität verhindern könne. „Schleuser werden vor der gefährliche Reise bezahlt“, so Karim. Ein drittes, oft genanntes Argument: Mit der Karte könne Geldtransfer verhindert werden. Dazu hatte der Weltbank-Chefökonom Dilip Ratha kürzlich erklärt, dass es keinen Grund zur Annahme gebe, dass Geflüchtete einen bedeutsamen Teil ihrer Sozialleistungen ins Ausland überweisen. Nach Schätzungen der Bundesbank erfolgten 75 Prozent der Überweisungen innerhalb Europas und nur insgesamt zehn Prozent in Asylherkunftsländer wie Syrien, Afghanistan oder Irak – einschließlich der Überweisungen von Menschen mit Arbeitseinkommen.

„Wir werden die politische Initiative ergreifen, das Gespräch und neue Mitstreiter suchen. Und weiter deutlich machen, dass die Bezahlkarte in Köln nicht gewünscht ist“, sagte Klaus Adrian vom AK Politik der Willkommensinitiativen. „Denn es geht um das Recht der Menschen auf ein selbstbestimmtes, wenn auch materiell sehr eingeschränktes Leben.“   Derzeit sind die Länder gehalten, bis August Rahmenbedingungen für die Bezahlkarte zu entwickeln. „Falls wir als Kommune doch zur Einführung der Karte verpflichtet werden, werden wir in Köln ihren Wert aus Protest gegen Bargeld tauschen. Und einen Rechtshilfefonds gründen“, sagt Prölß. „Denn dann gehen wir vor das Bundesverfassungsgericht.“

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