Fragen und AntwortenDas müssen Sie zum Thema Reha wissen

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Reha

Ein Phy­sio­the­ra­peut (rechts) hilft einem Patienten auf dem Laufband.

Ich soll zu einer stationären Kur. Kann ich den Ort und die Einrichtung wählen?

Ein Wunsch- und Wahlrecht haben Sie durchaus. Die Entscheidung trifft jedoch die Rentenversicherung, weil die Besserung Ihres Gesundheitszustandes im Vordergrund steht. Haupt- und Nebendiagnose Ihrer Krankheit geben letzten Endes den Ausschlag für die Wahl der Reha-Einrichtung.

Ich arbeite seit vielen Jahren als Altenpflegerin. Ich möchte vorsorgen, damit meine Rückenprobleme nicht chronisch werden. Gibt es Möglichkeiten?

Ja, auch von der Deutschen Rentenversicherung werden Präventionsleistungen angeboten mit dem Ziel, die Gesundheit zu fördern und Krankheiten vorzubeugen. Das Programm der Rentenversicherung beinhaltet unter anderem richtige Ernährung, Bewegung und Ratschläge zum Umgang mit psychischen Belastungen. Sprechen Sie die Rentenversicherung gezielt darauf an. Vereinbaren Sie in der Auskunfts- und Beratungsstelle einen Termin.

Ich habe zuletzt vor der Reha Krankengeld bezogen. Wie hoch ist das Übergangsgeld?

Wird vor Beginn der Reha-Maßnahme Krankengeld bezogen, zahlt der Rentenversicherungsträger das Übergangsgeld auf eben dieser Bemessungsgrundlage.

Ich will nach langer Krankheit wieder arbeiten, werde aber meinen Beruf aufgeben müssen. Ich habe meinen Arbeitgeber gefragt, ob er mich in der Firma woanders einsetzen kann. Die Personalabteilung scheint etwas hilflos. Haben Sie eine Idee, wer mir helfen könnte?

Die Deutsche Rentenversicherung bietet speziell für Arbeitgeber, Werks- bzw. Betriebsärzte, Betriebsräte und Schwerbehindertenvertretungen einen sogenannten Firmenservice an. Wir beraten zu Prävention und zu Reha-Angeboten der Rentenversicherung und helfen unter anderem, Lösungen für die dauerhafte Wiedereingliederung von Beschäftigten nach längerer Krankheit zu finden. Ihr Arbeitgeber kann sich per Email unter firmenservice@deutsche-rentenversicherung.de an uns wenden.

Ich bin Altersrentner. Bezahlt die Rentenversicherung eine Reha für mich?

Eine Reha für Altersrentner wird nur dann von der Rentenversicherung übernommen, wenn eine onkologische Krankheit vorausgegangen ist. In anderen Fällen müssen Sie sich bitte an Ihre Krankenversicherung wenden.

Gibt es auch bei Bandscheibenleiden Rehabilitationsmaßnahmen von der Rentenversicherung?

Zunächst einmal: Nicht die Erkrankung selbst ist wichtig für die Rentenversicherung und die zur Verfügung gestellten Rehabilitationsleistungen, sondern die Auswirkung Ihrer Krankheit auf Ihre konkrete Arbeitsfähigkeit. Mit der Reha soll Ihre Arbeitsfähigkeit weitestgehend wieder hergestellt werden.

Ich bekomme eine volle Erwerbsminderungsrente; sie ist mir dauerhaft bewilligt. Kann ich von der Rentenversicherung eine Rehabilitation bekommen?

Nein, Erwerbsminderungsrentner mit voller Erwerbsminderung können keine Reha-Leistungen mehr von der Rentenversicherung bekommen.

Wie oft kann ich von der Rentenversicherung eine medizinische Reha in Anspruch nehmen?

In der Regel alle vier Jahre, eventuell in kürzerem Abstand, wenn eine Reha aus gesundheitlichen Gründen dringend erforderlich ist.

Wann kann ich eine berufliche Reha-Maßnahme in Anspruch nehmen?

Sie müssen 15 Jahre lang Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt haben. Konnte durch die medizinische Rehabilitation nicht erreicht werden, dass Sie wieder arbeiten können, dann kann sich auch eine berufliche Reha anschließen.

Gibt es einen Rechtsanspruch auf Rehabilitationsleistungen der Rentenversicherung?

Einen Rechtsanspruch gibt es nicht, Rehabilitationen sind eine Ermessensleistung. Sie können eine Rehabilitation unter bestimmten versicherungsrechtlichen und persönlichen Voraussetzungen bekommen. Die persönlichen Voraussetzungen sind erfüllt, wenn Ihre Arbeitsfähigkeit durch Krankheit oder Behinderung erheblich gefährdet oder eingeschränkt ist und diesem Zustand durch eine Rehabilitation wesentlich entgegengewirkt werden kann.

Meine Reha wurde abgelehnt. Was kann ich machen?

Innerhalb eines Monats, nachdem Sie den Bescheid bekommen haben, können Sie Widerspruch einlegen. Fügen Sie dem Widerspruch eine persönliche Begründung bei. Gut wäre es auch, wenn Ihr Arzt die Notwendigkeit der Reha erneut mit ein paar Zeilen begründen würde. Ihr Antrag wird auf jeden Fall nochmals geprüft.

Muss ich für die Reha-Maßnahme Urlaub nehmen?

Nein, das kann der Arbeitgeber nicht verlangen. Die Bewilligung einer Reha-Leistung ist nach dem Grundsatz "Rehabilitation vor Rente" an die Prüfung medizinischer Tatsachen geknüpft und soll zur Besserung einer gesundheitlichen Störung oder zur Vermeidung von Erwerbsminderung beitragen. Dagegen dient der Erholungsurlaub dem gesunden Arbeitnehmer zur Erhaltung seiner Arbeitskraft.

Mir wurde eine ambulante Rehabilitation bewilligt. Muss ich etwas zuzahlen?

Bei einer ambulanten Reha-Maßnahme nicht. Für stationäre Leistungen beträgt die Zuzahlung höchstens 10 Euro pro Tag für maximal 42 Tage im Kalenderjahr. Vorher geleistete Zahlungen an eine gesetzliche Krankenkasse können angerechnet werden.

Wie beantrage ich eine Reha?

Mit Formularen, die man bei Rentenversicherungsträgern, Krankenkassen und Versicherungsämtern bekommt. Anträge auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben gibt es auch bei den Agenturen für Arbeit. Der Antrag sollte ausgefüllt, zusammen mit den medizinischen Unterlagen, an den Rentenversicherungsträger gesandt werden. (feo)

Weitere Informationen

Kostenlose Service-Hotline der Deutschen Rentenversicherung: 0800 1000 48 00

www.drv-bund.de

www.drv-rheinland.de

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