DienstrechtsreformSchluss mit Sofortrente für OBs in NRW

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Der Düsseldorfer NRW-Landtag(Archivbild)

Der Düsseldorfer NRW-Landtag(Archivbild)

Düsseldorf – Die umstrittene „Sofortrente“ für ehemalige Oberbürgermeister, Bürgermeister und Landräte in Nordrhein-Westfalen wird gekippt. Die Landtagsfraktionen von SPD und Grünen haben sich gestern auf einen gemeinsamen Antrag verständigt, der die Landesregierung auffordert, die bisherige Regelung für ein sofortiges Ruhegehalt zu stoppen.

Noch vor der Landtagswahl 2017 solle das NRW-Versorgungsgesetz geändert werden. „Damit schaffen wir die bisherige Regelung für ein sofortiges Ruhegehalt ab. Wir wollen so einen neuerlichen Fall, wie es ihn nach der Abwahl von Dirk Elbers in Düsseldorf gegeben hat, vermeiden“, sagte Grünen-Fraktionschef Mehrdad Mostofizadeh unserer Zeitung. Die Regelung soll ab 2020 für alle neugewählten Oberbürgermeister, Bürgermeister und Landräte gelten.

Räte in einigen Städten äußerst großzügig

2014 war der Düsseldorfer OB Elbers (CDU) abgewählt worden und kassierte im Alter von nur 55 Jahren umgehend eine „Luxuspension“ von mehr als 4000 Euro monatlich. Das Ruhegehalt für kommunale Spitzenkräfte wird bislang bei Erreichen einer Mindestanzahl von Dienstjahren sofort nach dem Ausscheiden aus dem Amt ausgezahlt.

Bei der Anrechnung von früheren beruflichen Tätigkeit als Dienstjahre hatten sich die Räte in einigen Städten äußerst großzügig gezeigt. Weil etwa Elbers mit nur sechs Amtsjahren die Pensionsberechtigung eigentlich verfehlte, wurde ihm seine Zeit als privater Immobilienmakler anerkannt.

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